Öffnungszeiten der Medienwerkstatt ab August 2021

Medienwerkstatt Corona Wiedereröffnung

Ab 2. August 2021 öffnet die Medienwerkstatt wieder mit normalen Betriebszeiten. Der Zutritt ist, wie in allen anderen Innenräumen, nur für Geimpfte, Genesene und Getestete mit entsprechenden Nachweisen möglich. Auch die Anzahl der Arbeitsplätze muss aufgrund der weiter bestehenden Abstandsregeln reduziert bleiben. Termine sollten daher unbedingt angefragt werden. Wir bitten um Verständnis.

Wichtig: Atemschutzmaske ist Pflicht.

Öffnungszeiten ab 2. August:

  • Montag: 13-20 Uhr
  • Dienstag-Freitag: 10-17 Uhr
  • Arbeitszeiten außerhalb der regulären Öffnungszeiten sind nicht möglich.
  • Eingang über die Druckwerkstatt
  • Es gelten alle Corona-Regeln: Mund- und Nasenschutz (Maskenpflicht), Abstand Halten, Handhygiene, regelmäßiges Lüften, wenn die Räume verlassen werden.
  • Maximal 4 Personen insgesamt in der Werkstatt
  • Maximal 4 Personen gleichzeitig im Greenscreen Studio
  • Bei Krankheitsanzeichen zu Hause bleiben

Aktuelle Rahmenbedingungen für die Arbeit in den Werkstätten im kulturwerk des bbk berlin

  • Jede/r, der in den Werkstätten arbeiten will, muss einen Mund-Nasen-Schutz mitbringen und tragen.
  • Personen (Mitarbeiter*innen oder Künstler*innen) mit Atemwegssymptomen oder Fieber dürfen nicht in den Werkstätten arbeiten bzw. müssen sie sofort verlassen.
  • Arbeitsplätze in den Werkstätten müssen einen Mindestabstand von 1,5 bis 2 m voneinander haben. Diese Maßnahme kann zur Folge haben, dass weniger Künstler*innen in den Werkstätten arbeiten können. Klar muss sein, dass ein Betrieb wie vor der Pandemie nicht möglich ist und erst nach Beendigung der Krise wieder möglich ist.
  • Bei unvermeidbarem Kontakt zu Nutzer*innen oder Mitarbeiter*innen oder bei nicht einhaltbaren Schutzabständen müssen beide Seiten Schutzmasken tragen.
  • Werkzeuge und Arbeitsmittel sollten nur personenbezogen verwendet werden. Wo dies nicht möglich ist, sollten die Werkzeuge und Arbeitsmittel nach Rückgabe regelmäßig gereinigt werden, eventuell ist es sinnvoll, dass die Geräte nur mit Schutzhandschuhen bedient werden dürfen – wenn die Arbeitssicherheit nicht gefährdet ist.
  • Die Küchennutzung bleibt weiterhin untersagt. Gemeinsames Kochen und Essen ist nicht erlaubt.
  • Jede/r der die Regeln nicht einhält, muss die Werkstatt verlassen.