Atelierbüro

FAQ - Häufige Fragen

Wie Bewerbe ich Mich auf ein Atelier?

Sie können sich auf alle geförderten Ateliers und Atelierwohnungen bewerben, die aktuell ausgeschrieben sind. Hier finden Sie alle Informationen zum Bewerbungsverfahren.

Die Ausschreibung aller verfügbaren Räume findet in der Regel alle zwei Monate statt und wird auf dieser Website und über den Atelier-Newsletter durch das Atelierbüro veröffentlicht.

zur aktuellen Ausschreibung

Wer Entscheidet über meine Bewerbung?

Die Auswahlentscheidungen für die Vergabe von Ateliers und Atelierwohnungen, die vom Land Berlin gefördert oder bereitgestellt werden, trifft ein unabhängiger Fachbeirat, der Atelierbeirat.

Das Atelierbüro ist die Geschäftsstelle des Atelierbeirats und Ansprechpartner*in für Bewerber*innen.

mehr Informationen zum → Atelierbeirat

Geförderte Ateliers und Atelierwohnungen werden ausschließlich an professionelle bildende Künstler*innen nach sozialer und beruflicher Dringlichkeit vergeben. Ihr Wohnsitz muss in Berlin sein. Der gerade erfolgte Zuzug nach Berlin erscheint erst nach einem Ablauf von sechs Monaten als dringlich. Eingeschriebene Student*innen können sich nicht bewerben (Ausnahme: Meisterschüler*innenjahr).

Im Atelieranmietprogramm gibt es eine Einkommensgrenze für die Bewerber*innen. Sie variiert je nach Haushaltsgröße.
Für die Atelierwohnungen ist ein Wohnberechtigungsschein vorzulegen.

Ihr gesamtes Netto-Jahres-Haushaltseinkommen wird berechnet aus allen Einnahmen im entsprechenden Jahr (auch kunstfremde Einnahmen und nicht zu versteuerndes Einkommen) abzüglich der gezahlten Steuern und der Betriebsausgaben für die künstlerische Tätigkeit. Besteht Ihr Haushalt aus mehreren Personen, muss das Netto-Jahreseinkommen dieser Personen (inkl. Kindergeld) zu Ihrem persönlichen Netto-Jahreseinkommen addiert werden.

Details dazu finden Sie im Bewerbungsformular selbst und in unserer Ausfüllhilfe. Bei Unklarheiten, wie die Selbstauskunft korrekt auszufüllen ist, setzen Sie sich bitte vor Einreichung der Bewerbung mit dem Atelierbüro in Verbindung.

Da Einkommen bei Freiberufler*innen saisonal schwanken, betrachten wir immer das Jahreseinkommen aus dem Vorjahr. Je nach Einkommen zum Zeitpunkt der Bewerbung werden Sie einer Förderstufe und im Fall einer erfolgreichen Bewerbung damit einer entsprechenden Miethöhe zugeordnet.
Bei Änderungen der Einkommenssituation kann die Förderstufe auf Wunsch einmal pro Jahr erneut überprüft und angepasst werden. Der aufgrund Ihrer Angaben in der Bewerbung zugeordnete Mietpreis gilt also für mindestens ein Jahr nach Vertragsabschluss.

Es sollten folgende Jahres-Nettoeinkommen nicht überschritten werden (Beispiele):

Förderschiene I (Mietpreisgruppe A)

  • ein*e alleinstehende*r Künstler*in: 21.760
  • ein*e alleinstehende*r Künstler*in mit Kind: 25.478
  • ein (Ehe-)Paar gemeinsam: 32.640
  • ein (Ehe-)Paar mit Kind gemeinsam: 36.358 €

Förderschiene II (Mietpreisgruppe B)

  • ein*e alleinstehende*r Künstler*in: 34.670
  • ein*e alleinstehende*r Künstler*in mit Kind: 38.388
  • ein (Ehe-)Paar gemeinsam: 52.011
  • ein (Ehe-)Paar mit Kind gemeinsam: 55.729 €

Für jede im Haushalt lebende und von Ihnen zu unterhaltende Person (also insbesondere für Kinder unter 18 Jahren) erhöht sich die Einkommensgrenze um 3.718 €.

Überschreiten Ihre berufsbedingten Ausgaben (wie Materialaufwendungen, Werbungskosten etc.) 10.000 €, geben Sie zusätzlich bitte eine grobe Auflistung der Kostenstellen an (keine Einzelrechnungen).

Download

Die Gesellschaft für Stadtentwicklung (GSE) gGmbH und die Berliner Immobilien Management GmbH (BIM) mieten von städtischen Wohnungsbaugesellschaften und anderen Vermieter*innen Räume an, die für künstlerische Arbeit geeignet sind. Nach Ausschreibung durch das Atelierbüro, Bewerbung der Künstler*innen und der Vergabe durch den Atelierbeirat schließen die Vermietungsgesellschaften GSE oder BIM mit den benannten Künstler*innen Untermietverträge und geben dabei grundsätzlich ihre eigenen Generalmietvertragsbedingungen weiter.

Die Vergabe der Ateliers erfolgt für die Dauer von zwei Jahren.
Nach erneutem Einkommensnachweis werden, bei unveränderter Erfüllung der Fördervoraussetzungen, die Verträge wiederum um zwei Jahre verlängert.

Künstler*innen sind verpflichtet, bei Atelierwechsel und/oder längerem Auslandsaufenthalt ihre Räume zur Nach- oder Zwischenvermietung im Atelierbüro frei zu melden.

Die Mietverträge der Atelierwohnungen werden direkt mit Vermieter*innen bzw. der jeweiligen Hausverwaltung geschlossen. Sie sind reine Wohnmietverträge und unterliegen damit einem höheren Kündigungsschutz; es gelten hierbei die Vertragsbestimmungen der Hausverwaltungen.

Der Mietzins ist gebunden und orientiert sich am örtlichen Mietspiegel. In der Regel müssen drei Nettokaltmieten als Kaution aufgebracht werden. Für den Wohnanteil der Flächen kann Wohngeld beantragt werden, sofern die Räume als erster Wohnsitz genutzt werden.

Künstler*innen sind verpflichtet, bei Atelierwechsel und/oder längerem Auslandsaufenthalt ihre Räume zur Nach- oder Zwischenvermietung im Atelierbüro frei zu melden.

Für eine Atelierwohnung ist in den meisten Fällen ein WBS mit besonderem Raumbedarf vorzulegen. Dieser wird bei den Bürgerämtern der Bezirke beantragt:

https://service.berlin.de/dienstleistung/120671/

Der besondere Raumbedarf sollte unter Punkt 5. und 6. des Antrags erläutert werden.