Atelierbüro  

Atelierbeirat

Der unabhängige Atelierbeirat wird für eine Amtszeit von zwei Jahren vom Senat berufen.

Dem Atelierbeirat besteht mehrheitlich aus Künstler*innen. Ihm gehören neun stimmberechtigte Mitglieder sowie bis zu neun Vertreter*innen an:

  • Fünf Mitglieder und bis zu fünf Vertreter*innen (aktuell drei Vertreter*innen) werden vom bbk berlin e.V. benannt.
  • Ein Mitglied und ein*e Vertreter*in wird von einer anerkannten Institution der zeitgenössischen Bildenden Kunst aus Berlin benannt.
  • Drei Mitglieder und bis zu drei Vertreter*innen (aktuell kein*e Vertreter*in) werden von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa benannt.

Die Beiratsmitglieder und Vertreter*innen werden für einen Zeitraum von 24 Monaten vom Kultursenator berufen; aktuell von Januar 2022 bis Januar 2024.

Mit einfacher Mehrheit wählt der Beirat eine*n Vorsitzende*n und eine*n Stellvertreter*in. Die/der Vorsitzende leitet die jeweiligen Sitzungen und vertritt den Beirat gegenüber Dritten. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder anwesend sind und die Mehrheit von Künstler*innen gebildet wird. Geschäftsstelle des Beirats ist das Atelierbüro im Kulturwerk des bbk berlin GmbH.

Künstler*innen, die geförderte Flächen nutzen, können nicht Mitglied oder Vertreter*in des Beirates sein. Bewerbungen von Mitgliedern oder Vertreter*innen des Beirats sind während der Mitgliedschaft ausgeschlossen.

Wir weisen darauf hin, dass eine Kontaktaufnahme zum Ausschluss vom Verfahren führen kann!

 

Transparenzerklärung des Atelierbeirats

DER BEIRAT

Der unabhängige Atelierbeirat besteht mehrheitlich aus Künstler*innen; hinzu kommen weitere Fachleute im Bereich der Bildenden Kunst (z. B. Kurator*innen oder Projektraumbetreiber*innen). Die ehrenamtlichen Beiratsmitglieder und Vertreter*innen werden für einen Zeitraum von 24 Monaten vom Kultursenator berufen; aktuell (Jan. 2022 - Jan. 2024) sind dies:

Lidiya Anastasova, Layla Burger-Lichtenstein, Yishay Garbasz, Karø Goldt, Eva Laufer, Matthias Mayer, Isabelle Meiffert, Irina Novarese, Kathy-Ann Tan , Susanne Wehr, Andreas Wolf, Miriam Yammad und Claudia Zweifel.

Künstler*innen, die geförderte Flächen nutzen, können nicht Mitglied oder Vertreter*in des Beirates sein. Bewerbungen von Mitgliedern oder Vertreter*innen des Beirats sind während der Mitgliedschaft ausgeschlossen.

DAS ABSTIMMUNGSVERFAHREN

An jeder Sitzung nehmen fünf bis neun stimmberechtigte Beiratsmitglieder teil. Jedes Mitglied sichtet im Vorfeld während mehrerer Tage alle Bewerbungen. Das Ziel ist, in mehreren Abstimmungsrunden für jedes Atelier eine*n Mieter*in sowie Nachrücker*innen zu finden. In der ersten Abstimmungsrunde wird lediglich über die Professionalität der eingegangen Bewerbungen entschieden, deren Schwerpunkt im Bereich der Bildenden Kunst liegt.[1] Ab der zweiten Abstimmungsrunde wird über die Vergabe der Ateliers entschieden. Alle Beiratsmitglieder dürfen für beliebig viele Bewerber*innen stimmen. Die Bewerber*innen, die ab der zweiten Runde keine Stimme erhalten, scheiden aus dem Verfahren aus. Die verbliebenen Bewerbungen werden diskutiert. Im Anschluss an die folgende Abstimmungsrunde wird entschieden, wie viele Ja-Stimmen zum Verbleib im Verfahren berechtigen. (Das ist abhängig vom Verhältnis der Anzahl von Bewerbungen zu den zu vergebenden Ateliers.) In der letzten Abstimmungsrunde kommt es bei Stimmengleichheit zu einer Stichwahl.

DIE AUSWAHLKRITERIEN

Die Auswahl erfolgt anhand von Kriterien der Dringlichkeit hinsichtlich der sozialen und beruflichen Situation der Bewerber*innen sowie der Eignung eines Raumes und Standortes für die jeweilige Arbeitsweise (Emissionen, Lastenaufzug, Raumhöhe, Raumgröße etc.). Zudem können folgende Aspekte berücksichtigt werden: wie lange die Bewerber*innen bereits in Berlin leben und arbeiten, ob sie aktiv in den lokalen Szenen in Erscheinung treten und wie häufig sie sich bereits um ein gefördertes Atelier aus dem Atelieranmietprogramm beworben haben. Auch die künstlerische Position der Bewerber*innen wird einbezogen, wenngleich sie kein vorrangiges Entscheidungskriterium darstellt.

Diese Aspekte folgen keiner Rangordnung. Sie werden in jeder Runde erneut abgewogen. Die Anzahl der Beiratsmitglieder und ihre unterschiedliche berufliche Ausrichtung sorgen dafür, dass alle in den Bewerbungen repräsentierten künstlerischen Medien und Arbeitsweisen in der Entscheidungsfindung angemessen berücksichtigt werden können.

Der Atelierbeirat

Berlin, 28.10.2020

 

[1] Bewerbungen außerhalb der Schwerpunktsparte Bildende Kunst wie z. B. aus der darstellenden Kunst (Theater, Tanz), Musik und Literatur oder von angewandten kreativen Berufsgruppen können nicht berücksichtigt werden. Für sie stehen teilweise andere Förderinstrumente zur Verfügung (siehe: https://kulturraeume.berlin/).

Anschrift:

Atelierbüro im kulturwerk des bbk berlin
Köthener Straße 44
10963 Berlin

telefonische Sprechzeiten:

Dienstag : 10.00 bis 13.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 bis 16.00 Uhr

Kontakt:

Aufgrund der aktuellen Corona-Warnung bietet das Atelierbüro ab sofort ausschließlich telefonische Beratung an.

Köthener Straße 44, 10963 Berlin
Stadtplan - Ansicht Google-Maps (externer Link)

E-Mail: atelierbuero@bbk-kulturwerk.de

Unsere Mitarbeiter*innen stehen telefonisch zu Ihrer Verfügung:
Di 10.00 - 13.00 Uhr und Do  13.00 - 16.00 Uhr

Jana Burkhardt (Atelieranmietprogramm, Mietpreisgebundene Ateliers und Atelierwohnungen)
030 230 899-20

Birgit Nowack (Atelieranmietprogramm)
030 230 899-22

Anna Fiegen (Atelieranmietprogramm)
030 230 899-23

E-Mail: atelierbuero@bbk-kulturwerk.de

Atelierbeauftragter:

Dr. Martin Schwegmann (Atelierbeauftragter)
tel 015734873940 / 030 230 899-21