Atelierbeirat
Der unabhängige Atelierbeirat wird für eine Amtszeit von zwei Jahren vom Senat berufen.
Dem Atelierbeirat besteht mehrheitlich aus Künstler*innen. Ihm gehören neun stimmberechtigte Mitglieder sowie bis zu neun Vertreter*innen an:
- Fünf Mitglieder und bis zu fünf Vertreter*innen (aktuell drei Vertreter*innen) werden vom bbk berlin e.V. benannt.
- Ein Mitglied und ein*e Vertreter*in wird von einer anerkannten Institution der zeitgenössischen Bildenden Kunst aus Berlin benannt.
- Drei Mitglieder und bis zu drei Vertreter*innen (aktuell kein*e Vertreter*in) werden von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa benannt.
Die Beiratsmitglieder und Vertreter*innen werden für einen Zeitraum von 24 Monaten vom Kultursenator berufen; aktuell von Januar 2024 bis Januar 2026.
Mit einfacher Mehrheit wählt der Beirat eine*n Vorsitzende*n und eine*n Stellvertreter*in. Die/der Vorsitzende leitet die jeweiligen Sitzungen und vertritt den Beirat gegenüber Dritten. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder anwesend sind und die Mehrheit von Künstler*innen gebildet wird. Geschäftsstelle des Beirats ist das Atelierbüro im Kulturwerk des bbk berlin GmbH.
Künstler*innen, die geförderte Flächen nutzen, können nicht Mitglied oder Vertreter*in des Beirates sein. Bewerbungen von Mitgliedern oder Vertreter*innen des Beirats sind während der Mitgliedschaft ausgeschlossen.
Wir weisen darauf hin, dass eine Kontaktaufnahme zum Ausschluss vom Verfahren führen kann!
Transparenzerklärung des Atelierbeirats
DER BEIRAT
Der unabhängige Atelierbeirat besteht mehrheitlich aus Künstler*innen; hinzu kommen weitere Fachleute im Bereich der Bildenden Kunst (z. B. Kurator*innen oder Projektraumbetreiber*innen). Die ehrenamtlichen Beiratsmitglieder und Vertreter*innen werden für einen Zeitraum von 24 Monaten von dem/der jeweiligen Kultursenator*in berufen; aktuell (Jan. 2024 - Jan. 2026) sind dies: Celina Basra, Michael Bause, Layla Burger-Lichtenstein, Nuno de Brito Rocha, Nezaket Ekici, Yishay Garbasz, Karø Goldt, Franziska Harnisch, Susanne Mierzwiak, Irina Novarese, Kathy-Ann Tan, Susanne Wehr und Claudia Zweifel. Künstler*innen, die geförderte Flächen nutzen, können nicht Mitglied oder Vertreter*in des Beirates sein. Bewerbungen von Mitgliedern oder Vertreter*innen des Beirats sind während der Mitgliedschaft ausgeschlossen. Alle Beiratsmitglieder unterzeichnen eine Verschwiegenheits- und Datenschutzerklärung.
DAS ABSTIMMUNGSVERFAHREN
An jeder Sitzung nehmen fünf bis neun stimmberechtigte Beiratsmitglieder teil. Jedes Mitglied sichtet im Vorfeld während mehrere Tage alle Bewerbungen. Das Ziel ist, in mehreren Abstimmungsrunden für jedes Atelier eine*n Mieter*in sowie Nachrücker*innen zu finden. In der ersten Abstimmungsphase (nach individueller Sichtung) können alle Beiratsmitglieder für beliebig viele Bewerber*innen stimmen. Bewerber*innen, die keine Stimme erhalten oder aufgrund der eingereichten Unterlagen nicht schwerpunktmäßig als professionell im Bereich Bildende Kunst eingestuft werden können, scheiden aus dem Verfahren aus.Die verbliebenen Bewerbungen werden in alphabetischer Ordnung der Reihe nach mit allen Beiratsmitgliedern diskutiert und abgestimmt. Durch die erneute Abstimmung ergibt sich eine Reihenfolge anhand der Anzahl von Stimmen je Bewerber*in. Bei Gruppenbewerbungen zählt die Anzahl der Bewerber*in mit den meisten Stimmen. In der endgültigen Zuteilung der Ateliers kommt es bei Stimmengleichheit nach erneuter Diskussion zu Stichwahlen.
DIE AUSWAHLKRITERIEN
Die Auswahl erfolgt anhand von Kriterien der Dringlichkeit hinsichtlich der sozialen und beruflichen Situation der Bewerber*innen sowie der Eignung eines Raumes und Standortes für die jeweilige Arbeitsweise (Emissionen, Lastenaufzug, Raumhöhe, Raumgröße etc.). Zudem können folgende Aspekte berücksichtigt werden: Wie lange die Bewerber*innen bereits in Berlin leben und arbeiten, ob sie aktiv in den lokalen Szenen in Erscheinung treten und wie häufig sie sich bereits um ein gefördertes Atelier aus dem Atelieranmietprogramm beworben haben. Arbeitsräume sind für die künstlerische Arbeit berufsnotwendige Voraussetzung. Deshalb soll der Zugang zu diesem Programm professionell arbeitenden Künstler*innen unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht oder künstlerischem Status möglich sein. Der Beirat ist der Auffassung, dass das Arbeitsraumprogramm grundsätzlich jede*m/r professionell arbeitenden Künstler*in zugänglich sein soll. Alle vorgenannten Aspekte folgen keiner Rangordnung. Sie werden in jeder Runde erneut abgewogen. Die Anzahl der Beiratsmitglieder und ihre unterschiedliche berufliche Ausrichtung sollen prinzipiell dafür sorgen, dass alle in den Bewerbungen repräsentierten Künstler*innen in der Entscheidungsfindung angemessen berücksichtigt werden können. Darüber hinaus achtet der Beirat in fortlaufenden Diskussionen und Gesprächen auf eine Sensibilisierung in Hinblick auf unbewusst vorhandene Vorurteile aufgrund von auftretenden Stereotypen. Die in diesem Prozess gewonnenen Erkenntnisse sowie mögliche Auswirkungen auf den Bewerbungsprozess des Programms fließen kontinuierlich in die Arbeit und Entscheidungen des Beirats ein.
Der Atelierbeirat Berlin, 28.10.2020 aktualisiert 24.01.2024
STATEMENT ATELIERBEIRAT 2024
Im Hinblick auf die angekündigten Haushaltskürzungen des Berliner Senats im Kulturbereich sieht sich der Atelierbeirat gezwungen, sich erneut zu Wort zu melden. Wir schließen uns solidarisch den Stellungnahmen und Aufrufen der Berliner Kulturinstitutionen zu den geplanten Kürzungen im Kulturbereich an.
Insbesondere verweisen wir hier auf den offenen Brief der Freien Berliner Szene vom 6.10.2024 und die Petition des Landesverbandes des Deutschen Bühnenvereins sowie das Factsheet über die Ateliers im Arbeitsraumprogramm.
Wir verweisen ebenfalls auf das Statement des Atelierbeirats von 2023.
Der Atelierbeirat macht mit wiederholter Dringlichkeit auf die zunehmend äußerst prekäre Situation der bildenden Künstler*innen aufmerksam, mit der wir in unserer Arbeit konfrontiert sind. Die Bewerbungen der Künstler*innen auf geförderte Atelierräume zeigen in dramatischen Schilderungen ihre wirtschaftliche und soziale Lage. Dazu gehören unter anderem der Verlust der Ateliers auf dem freien Markt durch Kündigung oder unbezahlbare Mieterhöhungen, sowie der Verlust des Wohnraums aufgrund sehr geringer Einkommen. Wir stellen fest: Die Situationen der bildenden Künstler*innen hat sich im vergangenen Jahr rasant verschlechtert und die Verschlechterung nimmt weiter zu!
Die Anzahl der Ausschreibungen von geförderten Ateliers sinkt, wobei die Bewerber*innenzahlen steigen. Im Jahr 2023 gab es 17 Bewerbungen auf ein gefördertes Atelier, jetzt (2024) sind es 40 Bewerbungen, was ein enormes Absinken der Erfolgsquote für Bewerber*innen bedeutet.
Als Beirat können wir dem überwiegenden Teil der Bewerber*innen keine Ateliers zuteilen, obwohl sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen.
Sollten die angekündigten Kürzungen im kulturellen Bereich von Seiten des Senats durchgesetzt werden, führt das in der schon jetzt wirtschaftlich schwierigen Lage der bildenden Künstler*innen zu einem Kollaps der freien Szene, der nicht zu revidieren ist.
Die Folge sind weit- und tiefgreifende irreparable Verluste, insbesondere für die vulnerable Gruppe der bildenden Künstler*innen und darüber hinaus für den gesamten Kulturbereich Berlins.
Haushaltskürzungen in dem vorgesehenen Rahmen machen jahrelanges künstlerisches und förderndes Engagement unwiederbringlich zunichte und stellen zudem den Status Berlins als kulturelles Zentrum massiv in Frage: Sie gleichen einem Kahlschlag!
Wir fordern statt der angekündigten Haushaltskürzungen im Kulturbereich einen Ausbau des Förderprogramms und die Schaffung neuer Ateliers!
Der Atelierbeirat, Berlin, 16. Oktober 2024
Anschrift:
Atelierbüro im kulturwerk des bbk berlin
Köthener Straße 44
10963 Berlin
telefonische Sprechzeiten:
Dienstag : 10.00 bis 13.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 bis 16.00 Uhr
Köthener Straße 44, 10963 Berlin
Stadtplan - Ansicht Google-Maps (externer Link)
E-Mail: @email
Unsere Mitarbeiter*innen stehen telefonisch zu Ihrer Verfügung:
Di 10.00 - 13.00 Uhr und Do 13.00 - 16.00 Uhr
Jana Burkhardt (Atelieranmietprogramm, Mietpreisgebundene Ateliers und Atelierwohnungen)
030 230 899-20
Birgit Nowack (Atelieranmietprogramm)
030 230 899-22
Anna Fiegen (Atelieranmietprogramm)
030 230 899-23
E-Mail: @email
Atelierbeauftragte:
Julia Brodauf
@email
Lennart Siebert
@email