Atelierbüro  

Atelierbeirat

Der unabhängige Atelierbeirat wird für eine Amtszeit von zwei Jahren vom Senat berufen.

Dem Atelierbeirat besteht mehrheitlich aus Künstler*innen. Ihm gehören neun stimmberechtigte Mitglieder sowie bis zu neun Vertreter*innen an:

  • Fünf Mitglieder und bis zu fünf Vertreter*innen (aktuell drei Vertreter*innen) werden vom bbk berlin e.V. benannt.
  • Ein Mitglied und ein*e Vertreter*in wird von einer anerkannten Institution der zeitgenössischen Bildenden Kunst aus Berlin benannt.
  • Drei Mitglieder und bis zu drei Vertreter*innen (aktuell kein*e Vertreter*in) werden von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa benannt.

Die Beiratsmitglieder und Vertreter*innen werden für einen Zeitraum von 24 Monaten vom Kultursenator berufen; aktuell von Januar 2022 bis Januar 2024.

Mit einfacher Mehrheit wählt der Beirat eine*n Vorsitzende*n und eine*n Stellvertreter*in. Die/der Vorsitzende leitet die jeweiligen Sitzungen und vertritt den Beirat gegenüber Dritten. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder anwesend sind und die Mehrheit von Künstler*innen gebildet wird. Geschäftsstelle des Beirats ist das Atelierbüro im Kulturwerk des bbk berlin GmbH.

Künstler*innen, die geförderte Flächen nutzen, können nicht Mitglied oder Vertreter*in des Beirates sein. Bewerbungen von Mitgliedern oder Vertreter*innen des Beirats sind während der Mitgliedschaft ausgeschlossen.

Wir weisen darauf hin, dass eine Kontaktaufnahme zum Ausschluss vom Verfahren führen kann!

 

Transparenzerklärung des Atelierbeirats

DER BEIRAT

Der unabhängige Atelierbeirat besteht mehrheitlich aus Künstler*innen; hinzu kommen weitere Fachleute im Bereich der Bildenden Kunst (z. B. Kurator*innen oder Projektraumbetreiber*innen). Die ehrenamtlichen Beiratsmitglieder und Vertreter*innen werden für einen Zeitraum von 24 Monaten von dem/der jeweiligen Kultursenator*in berufen; aktuell (Jan. 2022 - Jan. 2024) sind dies: Lidiya Anastasova, Layla Burger-Lichtenstein, Yishay Garbasz, Karø Goldt, Eva Laufer, Matthias Mayer, Isabelle Meiffert, Irina Novarese, Kathy-Ann Tan , Susanne Wehr, Andreas Wolf, Miriam Yammad und Claudia Zweifel. Künstler*innen, die geförderte Flächen nutzen, können nicht Mitglied oder Vertreter*in des Beirates sein. Bewerbungen von Mitgliedern oder Vertreter*innen des Beirats sind während der Mitgliedschaft ausgeschlossen. Alle Beiratsmitglieder unterzeichnen eine Verschwiegenheits- und Datenschutzerklärung.

DAS ABSTIMMUNGSVERFAHREN

An jeder Sitzung nehmen fünf bis neun stimmberechtigte Beiratsmitglieder teil. Jedes Mitglied sichtet im Vorfeld während mehrere Tage alle Bewerbungen. Das Ziel ist, in mehreren Abstimmungsrunden für jedes Atelier eine*n Mieter*in sowie Nachrücker*innen zu finden. In der ersten Abstimmungsphase (nach individueller Sichtung) können alle Beiratsmitglieder für beliebig viele Bewerber*innen stimmen. Bewerber*innen, die keine Stimme erhalten oder aufgrund der eingereichten Unterlagen nicht schwerpunktmäßig als professionell im Bereich Bildende Kunst eingestuft werden können, scheiden aus dem Verfahren aus.Die verbliebenen Bewerbungen werden in alphabetischer Ordnung der Reihe nach mit allen Beiratsmitgliedern diskutiert und abgestimmt. Durch die erneute Abstimmung ergibt sich eine Reihenfolge anhand der Anzahl von Stimmen je Bewerber*in. Bei Gruppenbewerbungen zählt die Anzahl der Bewerber*in mit den meisten Stimmen. In der endgültigen Zuteilung der Ateliers kommt es bei Stimmengleichheit nach erneuter Diskussion zu Stichwahlen.

DIE AUSWAHLKRITERIEN

Die Auswahl erfolgt anhand von Kriterien der Dringlichkeit hinsichtlich der sozialen und beruflichen Situation der Bewerber*innen sowie der Eignung eines Raumes und Standortes für die jeweilige Arbeitsweise (Emissionen, Lastenaufzug, Raumhöhe, Raumgröße etc.). Zudem können folgende Aspekte berücksichtigt werden: Wie lange die Bewerber*innen bereits in Berlin leben und arbeiten, ob sie aktiv in den lokalen Szenen in Erscheinung treten und wie häufig sie sich bereits um ein gefördertes Atelier aus dem Atelieranmietprogramm beworben haben. Arbeitsräume sind für die künstlerische Arbeit berufsnotwendige Voraussetzung. Deshalb soll der Zugang zu diesem Programm professionell arbeitenden Künstler*innen unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht oder künstlerischem Status möglich sein. Der Beirat ist der Auffassung, dass das Arbeitsraumprogramm grundsätzlich jede*m/r professionell arbeitenden Künstler*in zugänglich sein soll. Alle vorgenannten Aspekte folgen keiner Rangordnung. Sie werden in jeder Runde erneut abgewogen. Die Anzahl der Beiratsmitglieder und ihre unterschiedliche berufliche Ausrichtung sollen prinzipiell dafür sorgen, dass alle in den Bewerbungen repräsentierten Künstler*innen in der Entscheidungsfindung angemessen berücksichtigt werden können. Darüber hinaus achtet der Beirat in fortlaufenden Diskussionen und Gesprächen auf eine Sensibilisierung in Hinblick auf unbewusst vorhandene Vorurteile aufgrund von auftretenden Stereotypen. Die in diesem Prozess gewonnenen Erkenntnisse sowie mögliche Auswirkungen auf den Bewerbungsprozess des Programms fließen kontinuierlich in die Arbeit und Entscheidungen des Beirats ein.

Der Atelierbeirat Berlin, 28.10.2020 aktualisiert 24.04.2023

 

Anschrift:

Atelierbüro im kulturwerk des bbk berlin
Köthener Straße 44
10963 Berlin

telefonische Sprechzeiten:

Dienstag : 10.00 bis 13.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 bis 16.00 Uhr

Köthener Straße 44, 10963 Berlin
Stadtplan - Ansicht Google-Maps (externer Link)

E-Mail: atelierbuero@bbk-kulturwerk.de

Unsere Mitarbeiter*innen stehen telefonisch zu Ihrer Verfügung:
Di 10.00 - 13.00 Uhr und Do  13.00 - 16.00 Uhr

Jana Burkhardt (Atelieranmietprogramm, Mietpreisgebundene Ateliers und Atelierwohnungen)
030 230 899-20

Birgit Nowack (Atelieranmietprogramm)
030 230 899-22

Anna Fiegen (Atelieranmietprogramm)
030 230 899-23

E-Mail: atelierbuero@bbk-kulturwerk.de

Atelierbeauftragter:

Dr. Martin Schwegmann (Atelierbeauftragter)
tel 015734873940 / 030 230 899-21