Büro für Kunst im öffentlichen Raum

KiöR Wettbewerbsverfahren

Die häufigste Form der Wettbewerbsverfahren sind nichtoffene Wettbewerbe mit einer begrenzten Anzahl von Teilnehmer*innen. Dazu werden Künstler*innen namentlich zur Teilnahme eingeladen und erhalten eine Aufwandsentschädigung.

Bei einer größeren Investitionssumme werden auch offene Wettbewerbe ausgelobt, an denen alle Künstler*innen teilnehmen können. Ein Nachteil dieser Verfahren besteht darin, dass die Teilnehmer*innen in der ersten Phase keine Aufwandsentschädigung erhalten. Deshalb macht sich das Büro dafür stark, die Ansprüche der Auslober*innen in der ersten Wettbewerbsphase auf eine Konzeptidee zu beschränken und nicht, wie bei nichtoffenen Wettbewerben, einen realisierungsfähigen Entwurf zu fordern.

Es finden auch häufig Wettbewerbe mit vorgeschalteten Bewerbungsverfahren statt. In diesen sogenannten Teilnahmewettbewerben sind Referenzbeispiele bereits geschaffener Werke ohne konkrete Entwürfe für die Aufgabenstellung einzureichen. Die Teilnehmer*innen werden dann für einen nichtoffenen Wettbewerb ausgewählt. Die Teilnahme an diesen vorgeschalteten Bewerbungsverfahren wird nicht honoriert.

für Kunst im öffentlichen Raum und Kunst am Bau in Berlin

Dokumentation

Die Gremien (Jurys, Beiräte, Kommissionen) umfassen eine ungerade Anzahl an Personen und sind paritätisch zusammengesetzt. Die Personen sollten sach- und fachkundig sein: Künstler*innen, Vertreter*innen der Auslober und Nutzer*innen, Architekt*innen, Fachöffentlichkeit und Vertreter*innen der betroffenen Verwaltungen. Die Kunstsachverständigen sollten sich dabei in der Mehrheit befinden (dabei genügt eine Stimme).

Die Mitarbeiter*innen des Büros für Kunst im öffentlichen Raum nehmen an Jurys als Verfahrenssachverständige teil, wählen aber weder Künstlerinnen und Künstler für Verfahren aus, noch schlagen sie selbst vor. Sie achten auf Transparenz und Fairness bei der Durchführung von Verfahren und vermitteln die Vorschläge der Beiräte.

Auslober*in ist der rechtsverbindliche Partner für alle Wettbewerbsteilnehmer*innen. Die Auslober*in muss die sachgerechte Durchführung eines Wettbewerbes garantieren. Auslober*in kann eine Verwaltung (Bund, Land oder Bezirk), ein Verein oder eine Privatperson sein. In den meisten Fällen handelt es sich um die Landes- oder Bezirksverwaltungen.

Die Jury entscheidet über die künstlerische Qualität von eingereichten Vorschlägen, um einen der Entwürfe zur Realisierung zu empfehlen.

Eine Jury setzt sich aus Fachpreisrichter*innen und Sachpreisrichter*innen zusammen. Sachpreisrichter*innen sind Auslober*in, die Vertreter*innen einer beteiligten Verwaltung der öffentlichen Hand oder die Nutzer*innen. Fachpreisrichter*innen sind bildende Künstler*innen. Die Fachpreisrichter*innen sollten innerhalb einer Jury immer in der Mehrheit sein (dabei genügt eine Stimme)

Die Fachkommission für Kunst im öffentlichen Raum unterbreitet Vorschläge für eingeladene Wettbewerbe. Das Büro für Kunst im öffentlichen Raum ist Geschäftsstelle dieser Kommission und leitet die Vorschläge an die Auslober*innen weiter.

Für alle mit öffentlichen Mitteln errichteten Bauten, Straßen, Plätze und Parks, wie zum Beispiel Schulen, Kindergärten, Verwaltungsbauten und andere kommunale Baumaßnahmen werden 1 bis 2 Prozent der Bausumme für Kunst aufgewendet. Diese Vorgabe ist in der Anweisung Bau (ABau) definiert.