KiöR Wettbewerbsverfahren 

Anweisung Bau (ABau) für Kunst am Bau und im Stadtraum

Die ABau ist eine Verwaltungsanweisung für die Durchführung öffentlicher Baumaßnahmen.

Für alle mit öffentlichen Mitteln errichteten Bauten, Straßen, Plätze und Parks, wie zum Beispiel Schulen, Kindergärten, Verwaltungsbauten und andere kommunale Baumaßnahmen werden 1 bis 2 Prozent der Bausumme für Kunst aufgewendet. Diese Vorgabe ist in der Anweisung Bau (ABau) definiert. Seit dem 01.09.1979 regelt sie auch die Durchführung von Kunst am Bau und im Stadtraum im Rahmen öffentlicher Baumaßnahmen.

Die ABau für Kunst am Bau und im Stadtraum ist eine Soll-Bestimmung und beinhaltet keine Verwendungspflicht. Deshalb müssen die Investitionsplanungen des Landes Berlin und seiner Bezirke rechtzeitig abgefragt und die einzelnen Investitionsmaßnahmen für Kunst im öffentlichen Raum gesichert werden.

Weiterhin regelt die ABau die Verantwortlichkeit in der Durchführung von Wettbewerben und der Realisierung ihrer Ergebnisse sowie die Zusammensetzung von Auswahlgremien. Für Kunst am Bau und im Stadtraum gilt die ABau in ihrer Fortschreibung seit 2013. Das Büro für Kunst im öffentlichen Raum bemüht sich um eine kontinuierliche Verbesserung dieser Bestimmungen.

Gemäß der ABau erfolgt die Erarbeitung der Kunstkonzeptionen für Landesbaumaßnahmen und Kunst im Stadtraum im Beratungsausschuss Kunst (BAK) bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa.

Für Baumaßnahmen der Berliner Bezirke existieren entsprechende bezirkliche Beiräte. Sowohl der BAK als auch die Beiräte für Kunst im öffentlichen Raum der Berliner Bezirke sind paritätisch besetzt, d. h. unter Beteiligung der Bauherr*innen und Architekt*innen, der Bau- und Kulturverwaltung, Vertreter*innen der Fachöffentlichkeit und der bildenden Künstler*innen.

Die ABau gilt ausschließlich bei Baumaßnahmen des Landes Berlin und seiner Bezirke. Alle Baumaßnahmen des Bundes und der Bundesregierung erfolgen auf der Grundlage der Verwaltungsanweisung K7. Für die Durchführung dieser K7 hat das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung 2006 einen Leitfaden Kunst am Bau erarbeitet.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung veröffentlichte 2013 die aktuell gültige Wettbewerbsordnung: