Ausschreibung März 2024

Donaustr. 83 in 12043 Berlin (Neukölln)

In der 4. Etage eines Gewerbehofes arbeiten insg. fünf Künstler*innen.
Ein Aufzug ist vorhanden, der Transport jedoch nur durch das Atelier eines Ateliernachbarn möglich, also nur nach Absprache.
Der Eingang befindet sich im 1. Hof, rechts, Aufgang 1.
Im 1. Quergebäude befindet sich eine weitere Atelieretage, in der sieben Künstler*innen arbeiten.

Die Ateliers werden im Rahmen des Berliner Atelierförderprogramms angeboten:

Im Rahmen des Atelieranmietprogramms (finanziert aus dem Arbeitsraumprogramm der Senatskulturverwaltung) werden öffentlich geförderte Gewerbeflächen als Ateliers für professionelle bildende Künstler*innen entwickelt und vergeben. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Professionalität im Bereich der Bildenden Kunst, ein jährliches Nettojahreshaushaltseinkommen das die Einkommensgrenzen nicht übersteigt sowie ein Wohnsitz in Berlin. Ein Vergabebeirat vergibt die geförderten Ateliers unter den Gesichtspunkten der berufliche und soziale Dringlichkeit. Alle zwei Jahre erfolgt eine erneute Prüfung des Einkommens (Einhaltung der Einkommensgrenzen), alle vier Jahre eine weitere Prüfung hinsichtlich des Fortbestandes der beruflichen und sozialen Dringlichkeit Ihres Atelierbedarfes. Sollte ein Kriterium nicht mehr erfüllt sein, ist die Teilnahme am Förderprogramm nicht mehr möglich. Der Ateliermietvertrag wird gekündigt. Die Künstler*innen sind verpflichtet, bei Atelierwechsel und/ oder längerem Auslandsaufenthalt ihre Räume zur Nachvermietung freizumelden. Eine Untervermietung ist nur mit Genehmigung für max. sechs Monate innerhalb von zwei Jahren möglich. Die ausgeschriebenen Flächen beinhalten i. d. R. die Atelierfläche + anteilige Nebenflächen (z.B. Flur, WC, Gemeinschaftsraum etc.). Nebenflächen sind keine Lagerflächen! Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernommen. Änderungen sind möglich.

* Hinweis zu den Preisgruppen A und B

Die unterschiedlichen Preisangaben der Ateliers beziehen sich auf die Einkommensgrenzen der Förderrichtlinie vom 01.11.2021. Hier sind Einkommensgrenzen der Förderschiene 1 (Preisgruppe A) bzw. Förderschiene 2 (Preisgruppe B)zugeordnet. Liegt Ihr Einkommen unterhalb der Bemessungsgrenze 1, zahlen Sie bei erfolgreicher Bewerbung den angegebenen Mietpreis mit der Bezeichnung „A“; liegt es oberhalb der Bemessungsgrenze von Förderschiene 1, aber unterhalb der von Förderschiene 2, zahlen Sie bei erfolgreicher Bewerbung den Mietpreis mit der Bezeichnung „B“.

Bei Änderungen der Einkommenssituation kann die Förderstufe auf Wunsch einmal pro Jahr erneut überprüft und angepasst werden. Der aufgrund Ihrer Angaben in der Bewerbung zugeordnete Mietpreis gilt also für mindestens ein Jahr nach Vertragsabschluss.

Objekte

Etage
Atelier-
nummer
Atelier-
fläche in m²
Neben-
fläche in m²
Gesamt-
fläche in m²
Miete
gesamt *
Ateliernummer: 117
Etage: 4. OG
Standort: HH
Raumhöhe: 3,70 m
Atelierfläche: 18,68 m²
Nebenfläche: 8,42 m²
Gesamtfläche: 27,10 m²
Anzahl Räume: 1
Lastenaufzug: Ja
Fördermiete
(pro m²): *
4,09€ 6,50€
Fördermiete
(pro Monat): *
110,84€ 176,15€
Bruttowarm: Ja
Strom inkl.: Nein
Stromzuschlag extra
pro Monat (ca.):
10,00€
Voraussichtlich
verfügbar ab:

Ein Fahrstuhl nur in Absprache nutzbar. Transporte sind nur durch das Atelier des Ateliernachbarn möglich.

Bilder

    Grundriss