Soziale Grundsicherung: "Bürgergeld"
Selbstständige Künstler*innen, deren Einkünfte zur Sicherung des Existenzminimums nicht ausreichen, können Unterstützungsleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie der Unterkunft beantragen. In Deutschland wurde diese Sozialleistung als Arbeitslosengeld II (Alg II) bezeichnet, umgangssprachlich auch „Hartz IV“ genannt.
Am 01. Januar 2023 hat das „Bürgergeld“ das Arbeitslosengeld II abgelöst. Anspruch auf Bürgergeld hat, wer erwerbsfähig und hilfebedürftig ist.
Regelbedarf
Die Regelbedarfe sind pauschale Geldbeträge, mit denen alltägliche Ausgaben für z.B. für Lebensmittel und Kleidung abgedeckt werden sollen. Der Regelbedarf für Alleinstehende, Alleinerziehende beträgt 563 Euro im Monat.
Kosten der Unterkunft und Heizung
Die Kosten der Unterkunft, also zum Beispiel Miete und Nebenkosten werden im ersten Jahr vollständig (Karenzzeit) und danach in „angemessener“ Höhe übernommen. Die angemessene Bruttokaltmiete liegt in Berlin z.B. bei einem Haushalt mit 1 Person bei 426 Euro. Die Heizkosten werden grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt.
Hinweis: Stromkosten gehören nicht zu den Kosten der Unterkunft. Diese sind im Regelbedarf enthalten.
Informationen und Anträge beim Jobcenter:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld
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