Ratgeber 

Finanzamt und Steuern

Die meisten künstlerischen Berufe werden den freien Berufen zugeordnet. Freiberufler unterliegen in Deutschland der Einkommenssteuer, d.h. sie müssen jährlich eine Einkommenssteuererklärung abgeben und Einkommenssteuer zahlen. Der steuerliche Grundfreibetrag liegt 2024 bei 11.604 Euro für Alleinstehende. 

Umsatzsteuer / Kleinunternehmerregelung
Darüber hinaus müssen Freiberufler Umsatzsteuer abführen. Allerdings können Freiberufler die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Kleinunternehmer, die im Vorjahr nicht mehr als 22.000 Euro eingenommen haben und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro einnehmen werden, können selbst entscheiden, ob sie Umsatzsteuer erheben und abführen.

Meldung beim Finanzamt
Für die steuerliche Erfassung muss spätestens vier Wochen nach der Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt eine Steuernummer beantragt werden. Zuständig ist das Finanzamt, in dem der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat. Seit dem 01.01.2021 muss die steuerliche Anmeldung mit dem entsprechenden "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" online über "Mein ELSTER" vorgenommen werden.
 
Informationen dazu hier:
https://service.berlin.de/dienstleistung/325409/
Link zu Elster: 
https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare

 


Weiterführende Links
Touring Artists: www.touring-artists.info/einkommensteuer/einkommensteuer 

Pflichtangaben auf Rechnungen: https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/recht-und-steuern/steuern-und-finanzen/pflichtangaben-in-rechnungen-4400732