Wahlprüfstein: ➢ Eine zielgenaue und wirksame Atelierförderung

Wahlpruefstein4

in die das Land Berlin unseren Atelierbeauftragten und das von ihm geleitete Atelierbüro programmatisch mitgestaltend einbezieht.

Maßnahmen der Atelierförderung sind von allen an ihnen beteiligten Verwaltungen oder landes-eigenen Gesellschaften rechtzeitig mit dem Atelierbüro abzustimmen. Dabei gilt der Grundsatz: öffentliche Förderung leistet Hilfe zur Selbsthilfe und stärkt zivilgesellschaftliche Akteure und Freie gemeinwohlorientierte Träger.

Nötige Instrumente sind unter anderem:

  • eine Selbstverpflichtung des Landes Berlin bzw. seiner Gesellschaften zum Bau von belegungsgebundenen Atelierwohnungen im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus – Zielmarke: 1% dieser Wohnungsneubauten,
  • Selbstverpflichtung zur Erhaltung und Schaffung bezahlbarer künstlerischer Arbeitsinfrastrukturen für alle künstlerischen Sparten,
  • die Einbeziehung dieser Infrastruktur für künstlerisches Arbeiten in alle Planungs- und Satzungsinstrumente Berlins,
  • eine Neustrukturierung aller Fördermaßnahmen und der Grundstücksvergaben Berlins mit dem Ziel, die Künstler*innen selbst und alle an gemeinwohlorientierter Immobilienwirtschaft interessierten Akteuren der Zivilgesellschaft zu befähigen, selbst die Schaffung und Erhaltung bezahlbarer Ateliers in die Hände nehmen zu können.
  • Dazu gehören weiterhin ein neu aufzulegendes Investitionskosten-Zuschussprogramm für die Erhaltung und Neuschaffung von Ateliers durch gemeinwohlorientierte private Akteure und Künstler*innengruppen
  • sowie ein Programm zur Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen zur Erhaltung oder zum Neubau genossenschaftlicher Ateliervorhaben. 

Das Atelieranmietprogramm wird als eigenständiges Programm, ob im Rahmen eines eigenen Haushaltstitels oder im Rahmen des Sammeltitels "Arbeitsraumprogramm" unter Federführung des Atelierbüros weitergeführt und bedarfsgerecht erweitert. Dabei ist zu gewährleisten, dass das Atelierbüro in allen Vermietungsangelegenheiten wie bisher ausschließlich mit der Partnergesellschaft GSE Gesellschaft für StadtEntwicklung gemeinnützige GmbH und für landeseigene Liegenschaften mit der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH kommuniziert. 

Eine vergleichbare Beteiligung anderer Akteure der Freien Kunstszene, insbesondere der Koalition der Freien Szene Berlin und der in ihr kooperierenden Verbände, an der Gestaltung und Realisierung von Programmen der räumlichen Infrastruktur und an Prozessen der Stadtentwicklung setzt der bbk berlin voraus.

Stimmen Sie dieser Forderung zu?
Wenn ja: Was wollen Sie wann tun, um sie zu verwirklichen?
Wenn nein: Was wollen Sie stattdessen tun?

Gerade unter den Bedingungen der wachsenden Stadt braucht Berlin ausreichend Ateliers, Produktions- und Präsentationsorte für die hier lebenden bildenden Künstler*innen. Das Ziel der SPD Berlin bleibt es, Künstler*innen in Berlin auch bei anhaltenden Mietsteigerungen und Verdrängungsprozessen eine Grundversorgung mit bezahlbaren Ateliers zu gewährleisten – daran muss weitergearbeitet werden.

Die steigenden Gewerbemieten in Berlin und der lückenhafte Rechtsschutz durch das Gewerbemietgesetz des Bundes stellen eine besondere Herausforderung für Berliner Atelierstandorte dar. Wir wollen daher die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in die Lage versetzen, Kleingewerbe stärker in ihrem Gebäudebestand zu fördern. Um die soziokulturelle Infrastruktur durch Kleingewerbe dauerhaft zu sichern und auszubauen, setzen wir uns auf Bundesebene für die Möglichkeit der Einführung eines Gewerbemietendeckels ein. Um Kleingewerbetreibende, soziale und kulturelle Einrichtungen besser vor Kündigung und Mieterhöhungen zu schützen, treten wir im Bund für neues Gewerbemietrecht ein.

Die kontinuierlichen Bemühungen, dem Ateliernotstand in Berlin entgegenzuwirken, erzielten bereits Fortschritte. Senat und Abgeordnetenhaus haben die Kulturverwaltung 2017 beauftragt, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel von insgesamt 2.000 Räume bis 2021 zu sichern, davon min. 50 % in Landesliegenschaften. Hierzu wurde das Arbeitsraumprogramm (ARP) in den letzten Jahren ausgeweitet und finanziell deutlich verstärkt. Dementsprechend hat die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus regelmäßige Befassungen mit dem Programm in den Parlamentsgremien aufgenommen und wird die Umsetzung weiterhin parlamentarisch begleiten. Außerdem hat die Koalition auf Initiative der SPD die Parlamentsinitiative „Arbeitsräume für Berliner Künstler*innen retten“ auf den Weg gebracht, die zu einem gründlichen Konzept, zur Einrichtung eines Gremiums mit den Künstler*innen oder zur Evaluation der Kulturräume GmbH verpflichtet. Nach Beschluss durch das Abgeordnetenhaus gelten dann auch strengere Berichtspflichten zu Arbeitsräumen in Bestand, Erschließung und in Gefahr sowie zu Leerständen. Außerdem ist die Arbeit an der Erstellung eines Kulturkatasters aufgenommen. Die Berliner SPD wird sich weiterhin dafür einsetzen, das Arbeitsraumprogramm mit der auskömmlichen Finanzierung zu sichern.

Wir sorgen dafür, dass Kunst- und Kulturräume in die Planung aller großen Neubauprojekte in Berlin, einschließlich öffentlicher Baumaßnahmen, einbezogen werden. Dazu wollen wir in Kooperation mit städtischen Unternehmen, Genossenschaften und privaten Eigentümer*innen zusätzliche Ateliers schaffen und vertraglich absichern. Die bisherige Doppelstrategie, bei der Erschließung neuer Räume für die Kunst- und Kulturproduktion auf Ankauf und Anmietung zu setzen, ist dem Grundsatz nach richtig.
Die Subventionierung von Arbeits-, Probe- und Präsentationsräumen für Nutzer*innen mit sozialer Dringlichkeit ist eine eminent wichtige Herangehensweise, die der sozialen Verantwortung der SPD entspricht. Hierbei muss Wert auf ordentliche Bewirtschaftung der Standorte gelegt werden. Außerdem ist die Einbindung der künstlerischen Spartenverbände wichtig. Darüber hinaus werden wir dafür sorgen, dass landeseigene Grundstücke weiterhin nur in Ausnahmefällen an Private veräußert werden. Ausnahmen sollen nur für Erbbaurechtsverträge nach Durchführung eines Konzeptverfahrens gelten. Diese gemeinwohlorientierte Vergabepolitik wird insbesondere Kunst- und Kulturschaffende bei der Selbstbeschaffung bezahlbarer Ateliers bestärken.

Bündnis 90/Die Grünen betrachten eine zielgenaue und wirksame Atelierförderung als eine der wichtigsten Grundlagen für die Kunst- und Kulturszene Berlins. Denn in Berlin fehlen nach wie vor ausreichend und vor allem bezahlbare künstlerische Produktions- und Präsentationsräume – und zwar spartenübergreifend. Der Druck auf dem Berliner Mietenmarkt umfasst sowohl Mietwohnungen als auch Gewerberäume und wirkt sich dadurch doppelt negativ auf das Angebot an Räumen für Künstler*innen und Kreative aus. Landespolitisch möchten wir deshalb so viele Hebel wie möglich in Bewegung setzen, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Zur Sicherung von Arbeits- und Proberäumen hat die Senatsverwaltung für Kultur in einem langwierigen Prozess eine neue Struktur in Form der KulturRäume Berlin GmbH geschaffen. Wohl wissend, dass diese Struktur sich erst noch bewähren muss und nicht im ausreichenden Maße der parlamentarischen Kontrolle unterliegt, erwarten wir, dass hier die räumlichen Bedürfnisse der Kulturszene Berlins in adäquater Weise und gemäß dem Prinzip der Spartengerechtigkeit Berücksichtigung finden. Das geht nicht ohne die Einbeziehung sowie eine enge Abstimmung mit den Akteur*innen. Deshalb haben wir uns seit inzwischen fast einem Jahr intensiv mit dem Arbeitsraumprogramm beschäftigt. Dabei ist unser Ziel, dass deutlich mehr Ateliers und Arbeitsräume geschaffen werden und sie bezahlbar sind. Die Bedürfnisse der Künstler*innen und Kulturschaffenden müssen dabei im Vordergrund stehen. Die KRB gGmbH betrachten wir als Dienstleisterin, die die Arbeitsräume zur Verfügung stellen muss. Unabdingbar ist für uns auch die Erstellung eines eigenen Kulturkatasters, um berlinweit einen Überblick über bestehende kulturelle Räume und Infrastrukturen zu erhalten.

Gerade die landeseigenen Wohnungsunternehmen müssen Gewerberäume und Atelierwohnen kostengünstig und bedarfsgerecht anbieten. Dergleichen kann entweder in der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Senat und den landeseigenen Wohnungsunternehmen oder im Wohnraumversorgungsgesetz verbindlich festgehalten werden. Um die Gewerbevielfalt, den kleinteiligen Einzelhandel aber auch Kulturnutzungen vor Ort zu erhalten und zu fördern, bauen und entwickeln wir landeseigene Gewerbehöfe und planen weitere. Berlin muss im Rahmen der Baulandmobilisierung möglichst viele Grundstücke selber erwerben, insbesondere in den im Stadtentwicklungsplan Wohnen (StEP Wohnen) vorgesehenen Quartiersschwerpunkten. Dafür wollen wir auch Instrumente wie das Vorkaufsrecht und Entwicklungsmaßnahmen aktiv einsetzen und konsequent anwenden. Bei der Planung und dem Bau neuer Stadtquartiere müssen künstlerische Nutzungen und Kultureinrichtungen von vornherein mit einem möglichst hohen Raumanteil berücksichtigt werden. Eine starre Quote für spezifische kulturelle, soziale oder sonstige Zwecke dürfte hierbei eher kontraproduktiv sein – dafür sind die jeweiligen Voraussetzungen und Bedarfe vor Ort viel zu unterschiedlich. Bei all dem müssen auch die materiellen Voraussetzungen und spezifischen Bedürfnisse von Bildenden Künstler*innen eine stärke Rolle spielen, als dies bislang der Fall ist. Um Atelierwohnungen zu erhalten oder neue zu akquirieren bleiben neben der verstärkten Nutzung öffentlicher Liegenschaften, gezielten An- und Vorkäufen sowie dem Einsatz von Belegungsbindungen auch Anmietungen in privaten Objekten mittelfristig unabdingbar.

DIE LINKE. Berlin stimmt den hier aufgelisteten Forderungen teilweise zu:

  • Zu der Forderung Selbstverpflichtung/Atelierwohnungen/künstlerische Infrastruktur:

DIE LINKE. Berlin unterstützt die Forderung nach einer Selbstverpflichtung der öffentlichen Hand und hier vor allem der Städtischen Wohnungsbaugesellschaften im Rahmen öffentlicher Baumaßnahmen immer auch Räume für Kultur bzw. künstlerisches Arbeiten zu schaffen.

DIE LINKE. Berlin setzt sich für eine Neufassung der Kooperationsvereinbarung zwischen Senat und den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ein. Darin sollen Vorgaben für die Schaffung und Vermietung von Gewerberäumen für soziale und kulturelle Einrichtungen beim Neubau und in neuen Stadtquartieren gemacht werden. Bei Wohnungsneubauvorhaben sind Gewerbeflächen für wohnortnahe Bedarfe an Handwerk, Handel und Dienstleistungen zu schaffen. Zudem sind Gewerberäume für Einrichtungen der sozialen und kulturellen Infrastruktur auf der Grundlage der kommunalen Bedarfsplanung vorzusehen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Wohnungsbaugesellschaften ihren Beitrag zur Umsetzung des Arbeitsraumprogramms des Landes für Künstlerinnen und Künstler verstärken. Eine feste Quote von öffentlich geförderten, dann auch belegungsgebundenen Atelierwohnungen im geförderten Wohnungsneubau begrüßen wir.

Bestehende Atelierwohnungen sollten unserer Auffassung nach Bestandsschutz genießen, gerade bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften.

  • Zu Grundstücksvergaben/Zuschussprogramm:

DIE LINKE. Berlin steht dafür, langfristig mehr Räume in Landeseigentum zu überführen, um unabhängiger von privaten Eigentümern und Investoren zu werden, d.h. das Land soll Flächen und Liegenschaften entwickeln. Um auch zukünftig ausreichend Flächen zur Verfügung zu haben, haben wir einen Bodensicherungsfonds geschaffen. Das Konzeptvergabeverfahren muss unserer Auffassung nach vereinfacht werden. Dafür werden wir uns stark machen. 

DIE LINKE. Berlin tritt darüber hinaus für die seit einigen Jahren eingeübte Praxis ein, landeseigene Grundstücke ausschließlich durch Erbbauverträge zu vergeben. Diese Verträge sollen ausschließlich mit gemeinwohlorientierten Gesellschaften und Trägern abgeschlossen werden. Über den Berliner Bodenbeirat, der Politik und Verwaltung zu Vergabebedingungen für Erbbaurechte berät, soll die Zivilgesellschaft an der Bodenpolitik beteiligt werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Genossenschaftsförderung verstetigt und erhöht wird. Dabei ist es wünschenswert, wenn sich die Förderung nicht ausschließlich auf Wohnungen bezieht, sondern auch gewerbliche und kulturelle Nutzungen im Gemeinwohlinteresse gefördert werden.

  • Zur Forderung „die Einbeziehung dieser Infrastruktur für künstlerisches Arbeiten in alle Planungs‐ und Satzungsinstrumente Berlins“: Diese Frage richtet sich an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie an die Bezirksebene.

Zum Arbeitsraumprogramm:
DIE LINKE. Berlin steht für die Fortführung des Arbeitsraumprogramms, innerhalb dessen genau die angesprochenen nutzungsspezifischen Programme für die jeweiligen Sparten erarbeitet werden. Die Sicherung und Schaffung von künstlerischen Arbeits- und Probenräumen war und ist für uns ein prioritäres Thema. Zur Verbesserung der kulturellen Infrastruktur wurde aus diesem Grund eine Investitionsoffensive gestartet: Von 2017 bis 2022 konnten die Mittel zur kurz-, mittel- und langfristigen Anmietung von bezahlbaren Arbeitsräumen für Künstler:innen von 2,9 auf 15 Mio. Euro deutlich erhöht werden. Gleichzeitig sind die Mittel für die dauerhafte Herrichtung von Arbeitsräumen in öffentlichen Gebäuden von 2017 bis 2022 von 2,0 auf 4,6 Mio. Euro gestiegen. Insgesamt sind die Mittel in diesem Bereich und Zeitraum von 6,7 auf 26 Mio. Euro gestiegen. So ist es uns gelungen, das Angebot an aus Landesmitteln finanzierten Arbeitsräumen in den Jahren 2016 bis 2021 von 891 in 2016 (davon 571 Räume im ARP) auf 1.760 in 2021 (davon 1.309 im ARP) zu erhöhen. Weitere 397

  • Räume wurden in Landesliegenschaften gesichert, um in den kommenden Jahren sukzessive einer Nutzung im ARP zugeführt zu werden. Mit den bereits in Landesliegenschaften gesicherten 397 Räumen konnten insgesamt 2.157 Arbeitsräume für Kunstschaffende der Freien Szene Berlins bis 2021 akquiriert werden. Bei den Anmietungen von Privaten (50 Prozent von 2.000) wurde die Zielmarke von 1.000 Räumen bis Ende 2021 übertroffen (1.256 gesicherte und ausgeschriebene Räume in 2021). Anm.: s. Arbeitsraumbericht 2022: https://www.parlament-berlin.de/adosservice/19/Haupt/vorgang/h19-0225.A-v.pdf

Wir haben die Kultur Raum Berlin GmbH (KRB) gegründet, um auf diesem Wege Kompetenzen zu bündeln, Prozesse zu verkürzen und vielfältige Beratungs- und Hilfspakete anzubieten. Diesen Weg werden wir weiterverfolgen und das Arbeitsraumprogramm wie auch die KRB entsprechend unterstützen. Wir halten es für sinnvoll und zielführend, dass die KRB die Trägerin des Arbeitsraumprogrammes ist und die operative Umsetzung verantwortet. In dieser Rolle arbeitet die KRB eng mit der Kulturwerk GmbH des bbk Berlin und dem Bündnis Freie Szene Berlin e.V. als Trägerin von PROSA zusammen. Direkter Ansprechpartner des Atelierbüros sind und bleiben die jeweiligen, über Verträge gebundenen Dienstleister der KRB in ihrer Funktion als Generalmieter – GSE und BIM.

Ja, wir stimmen dieser Forderung zu.

Generell möchten wir verstärkt dezentrale und szenennahe Einrichtungen unterstützen und in ihrer Funktion stärken. Ein aussagekräftiges Beispiel ist für uns in der Tat die Atelierförderung. Wir wissen, dass sie sich über Jahre bewährt hat. Der hohe Kostenaufwand bei staatlicher Lenkung steht nicht im Verhältnis zu den Ergebnissen für die Kulturschaffenden in Berlin.

Und: Wir wollen keinen Staat, der direkt oder indirekt über Förderprogrammgestaltungen und Jurybesetzungen - und eben auch über die Atelier-Verteilung - inhaltliche oder gar politische Richtungen für die Kultur vorgibt oder belohnt. Kultur muss frei bleiben - auch von Ideologie! Der Mangel an bezahlbaren Räumen für Kunst und Kultur ist aus unserer Sicht eines der drängendsten Probleme für die Kreativen unserer Stadt. Um diesem Problem ganzheitlich begegnen zu können und dafür zu sorgen, dass Berlin nicht nur Sehnsuchts- sondern auch weiterhin Produktionsort der Kreativen aus der ganzen Welt bleibt, haben wir folgenden Maßnahmenkatalog entwickelt, für dessen Umsetzung wir uns mit ganzer Kraft einsetzen werden.

1) Wir haben den Senat aufgefordert, sein bereits in der letzten Wahlperiode vorangetriebenes „Bündnis Kultur Räume Berlin“ von Grund auf zu hinterfragen und endlich ein schlüssiges Konzept zu entwickeln. Nach zwei Jahren und einem erheblichen Budget zentralisiert dieses „Bündnis“ die Raumverteilung an Kulturschaffende auf Senatsebene, was wir darüber hinaus durchaus kritisch sehen, schafft es aber dabei nicht, der Verteilung von Arbeits- und Präsentations-Räumen für Kulturschaffende der einzelnen Sparten gerecht zu werden und den zunehmenden Bedarf zuverlässig zu decken. Im Gegenteil. Man hat es bis heute nicht geschafft, eine funktionierende und zielgerichtete Kooperation herzustellen. Es gibt keine eindeutig definierten Kompetenzen und keine klare Rollenverteilung. Kulturschaffende bemängeln viele Missstände: So werden zum Bespiel Mietverträge geändert, gekündigt oder Räume stehen plötzlich nicht mehr zur Verfügung. Auch ein Mangel an Transparenz von Seiten der BIM und der Kulturräume GmbH wird immer wieder beklagt. Wir wissen, dass etliche Kulturschaffende dadurch in ihrer Existenz gefährdet sind. Sie können nicht arbeiten, Projekte nicht realisieren. Das darf nicht sein! Wir fordern endlich eine funktionierende Organisationsstruktur mit einer klaren und für alle Beteiligten transparenten Verteilung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung. Diese soll geprägt sein von einer Kultur der Gleichberechtigung und Nutzung der jeweils vorhandenen Erfahrung und Expertise, mit dem gemeinsamen Ziel, den Erfordernissen der Kulturschaffenden so schnell und so perspektivisch verlässlich wie möglich gerecht werden zu können. Unabhängig von ideologischen und politischen Ausrichtungen oder deren Einflussnahme.

Das aktuell vorgesehene Konstrukt aus GSE gGmbH, BIM, bbk-Kulturwerk GmbH und PROSA, dem Bündnis Freie Szene, unter Führung der neu gegründeten Kultur Räume Berlin GmbH, ist in seiner jetzigen Form nicht zukunftsfähig, wie die vielen Unklarheiten, Reibungsverluste und das Kompetenzwirrwarr belegen, die aus der Berliner Kulturlandschaft wiederholt an uns herangetragen wurden und werden. Der bereits vorgesehene Arbeitsraum-Ausschuss soll in Absprache mit den beteiligten Akteuren dementsprechende Veränderungen

innerhalb des Bündnisses beraten und schnellstmöglich, mit dem Ziel schlankerer und agilerer Förderstrukturen, beschließen. Statt der Führung des „Bündnisses Kultur Räume Berlin“ sollte die „Kultur Räume GmbH“ sich eher auf Aufgaben des Controllings konzentrieren und die Kernaufgaben Akquise, Entwicklung, Anmietung, Ausschreibung und Vergabe der Räume rückübertragen an die GSE, den bbk und PROSA, die sich teilweise auf diesem Gebiet über Jahre bewährt haben.

2) Darüber hinaus sind wir der Überzeugung, es gibt bisher ungenutzte oder unzureichend genutzte Möglichkeiten, die eklatante Raumnot der Kulturschaffenden in dieser Stadt zu lindern. Hier muss vor allem auch kurzfristig Abhilfe geschaffen werden! Wir wissen: Die durch Pandemie- und Energiekrise gebeutelte Kulturbranche benötigt die Räume und Planungssicherheit jetzt!

Wir möchten deshalb weitere Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Arbeitsraumförderung im Land Berlin vorantreiben, zum Beispiel:

  1. Wir wollen das Ateliersofortprogramm im nächsten Doppelhaushalt deutlich verstärken, um unmittelbare Härten abzufangen.
  2. Wir wollen ein Scoutprogramm zur Schaffung von Atelierräumen auflegen, zur Gewinnung von Arbeitsräumen für Künstlerinnen und Künstler, welches über die Gewährung flexibler Baukostenzuschüsse einen wichtigen Beitrag für die Gewinnung von Arbeitsräumen durch Künstler(-gruppen) unter Einschluss privater Eigentümer leisten kann.
  3. Wir werden private Initiativen für Kunst- und Kulturräume unterstützen Wir werden über die Förderung von privaten Institutionen nicht nur bestehende Räume zur kostengünstigen kulturellen Nutzung erhalten, sondern auch neue bezahlbare Kreativräume für die Kunst und Kultur in unserer Stadt schaffen. Baukostenzuschüsse sollen dementsprechend auch gemeinnützigen und privaten Genossenschaften, Gruppen, Vereinen und Eigentümern zugutekommen lassen, zum Beispiel aus dem Investitionstitel des Arbeitsraumprogramms.
  4. Wir planen einen Stadtentwicklungsplan Kultur, um Kulturelle Infrastruktur bei der Entwicklung von Stadtquartieren sicherzustellen Kreativen Räumen, in denen Kultur entstehen und in denen Kultur erlebt werden kann, muss bei Stadtentwicklung und Raumnutzung ein deutlich größerer Stellenwert eingeräumt werden. Wir werden gemeinsam mit allen relevanten Akteuren einen Stadtentwicklungsplan Kultur erarbeiten und darin Konzepte und Leitlinien zur Sicherung und Entwicklung von Kulturräumen in Berlin verankern. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften werden angewiesen, bei der Entwicklung und Weiterentwicklung von Quartieren kulturelle Infrastruktur (Atelierhäuser, Aufführungs- und Proberäume für darstellende Kunst und Tanz, Musikübungsräume, Präsentationsorte für Kunst/ Projekträume) in einem angemessenen Maße zu berücksichtigen. Hierfür sollen mindestens 2% der Neubauinvestitionen in kulturelle Infrastruktur investiert werden. Existierende belegungsgebundene Atelierwohnungen sollten durch Angebote zur Verlängerung von Förderverträgen gesichert werden.
  5. Baukosten und Bauzeiten landeseigener Projekte sollten transparent zur Verfügung stehen, damit eine sinnvolle Priorisierung und angemessene Kosten/Nutzen-Einschätzung frühzeitiger vorgenommen werden können.
  6. Das Landesbürgschaftsprogramm für Atelierbauprojekte soll so überarbeitet und angepasst werden, dass es anwendbar wird.
  7. Landeseigene Flächen sollen vermehrt für kulturelle Infrastruktur genutzt werden. Wir werden landeseigene Flächen, insbesondere die Neben- und Restflächen landeseigener Gesellschaften, unbürokratisch für den Neubau von kultureller Infrastruktur zur Verfügung stellen. Eine zügige Aktivierung von Arrondierungs- und Restflächen, die mit der neuen Flächenkategorie „Urbane Optionsflächen“ im Land Berlin nun möglich ist. Ein gutes Beispiel sind die Flächen des ehemaligen Spreeparks. Wir werden in Zusammenarbeit mit den Bezirken hier weiter prüfen, welche Potentiale sich dort realisieren lassen, beispielsweise durch die Nutzung der Strandbäder als Veranstaltungsorte für Kulturevents. Auch setzen wir uns nach wie vor dafür ein, den ehemaligen Flughafen Tempelhof endlich zu einem Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft weiterzuentwickeln.
  8. Auch eine Mehrfachnutzung von Räumlichkeiten sollte bezirks- und landesweit besser organisiert und ausgeschöpft werden können. Hier müssen von Seiten der Bezirke und des Senats auch geeignetere Rahmenbedingungen und Anreize geschaffen werden.
  9. Wir möchten klare Rahmenbedingungen für die Schaffung von Kulturräumen. Durch das Setzen klarer Förderrichtlinien werden auch einzelne Künstler und Künstlerinnen in die Lage versetzt und dazu motiviert, geeignete Räume zu suchen und zu akquirieren. Dadurch ergeben sich weitere signifikante Potentiale für die Schaffung von Kulturräumen.