Kunst am Bau: Fortschreibung der Anweisung Bau
Die Anweisung Bau des Landes Berlin ist die Richtlinie für die Durchführung öffentlicher Baumaßnahmen. In der Anweisung Bau (A Bau) ist auch die Durchführung von Kunst am Bau verankert, im Abschnitt II-130. Damit ist sichergestellt, dass Kunst am Bau bei allen öffentlichen Baumaßnahmen als integraler Bestandteil öffentlicher Baukultur durchgeführt wird. In der A Bau sind die Prozentsätze vorgegeben, nach denen die Mittel für Kunst am Bau berechnet werden. Sie reichen von 2 Prozent bei Baumaßnahmen unter 1 Millionen Euro Investitionsbetrag bis zu 1 Prozent bei Baumaßnahmen über 1 Million Euro Investitionsbetrag.
Siehe: https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau_2026/berlin/II_130/index
Die Fortschreibung der A Bau erfolgt alle zehn Jahre und war für 2023 vorgesehen. Nun ist sie Anfang Juni 2026 in Kraft getreten. Einen Beteiligungsprozess und einen Austausch zwischen den Künstlerverbänden und der federführenden Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen gab es nicht. Anfragen und Initiativen der Verbände wurden von der Verwaltung abgelehnt.
In der A Bau im Abschnitt für Kunst am Bau ist auch der Beratungsausschuss Kunst verankert, der die Maßnahmen für Kunst am Bau vorbereitet und Empfehlungen zu Aufgabenstellung, Arbeitsbereichen, Wettbewerbsteilnehmende und Preisrichter*innen spricht.
Der letzte Beratungsausschuss Kunst (BAK) hatte 2022 Vorschläge für die Fortschreibung der Anweisung Bau formuliert. Sie wurden jedoch nur begrenzt berücksichtigt. So wurden die Mindestbeträge für Kunst am Bau von 3.750 auf 5.000 Euro, bzw. von 10.000 auf 20.000 Euro erhöht. Der Vorschlag zur Anhebung des Höchstbetrages von 500.000 Euro auf 1.000.000 Euro blieb leider unberücksichtigt. Dieser „Deckel“ bedeutet, dass selbst bei großen Baumaßnahmen nie mehr als 500.000 Euro für Kunst am Bau verausgabt werden dürfen (darin enthalten sind auch die Wettbewerbskosten). Der „Deckel“ von 500.000 Euro besteht damit mittlerweile seit 25 Jahren. In diesem Zeitraum haben sich die Materialpreise vervielfacht, sind die Brotpreise rapide gestiegen, alles ist wesentlich teurer geworden. Nur die Kunst am Bau soll gleich viel kosten – ein erstaunliches wirtschaftliches Phänomen! Das geht natürlich nur auf Kosten der Künstler*innen, die den Gürtel noch enger schnallen müssen, als er es eh schon ist. Entsprechend wurde in der neuen A Bau der Mindestanteil des Künstlerhonorars von 20 Prozent auf nur noch 15 Prozent gesenkt. Das verstärkt die Selbstausbeutung der künstlerischen Leistungen.
Auch strukturell hat die Fortschreibung der Anweisung Bau keinen Fortschritt gebracht: Im Beratungsausschuss Kunst sind die Künstler*innen weiterhin in der Minderheit mit nur vier von neun Stimmen. Das unterscheidet die A Bau von Künstler*innen-Kommissionen in München und Düsseldorf, wo die Künstler*innen über die Stimmenmehrheit verfügen.
In der Summe bedeutet die Fortschreibung der A Bau für Kunst am Bau viel Stillstand und fast keinen Fortschritt – und das ist zu wenig!
Büro für Kunst im öffentlichen Raum