08.11.2021 | NEUE FÖRDERRICHTLINIE für das Atelieranmietprogramm
wir freuen uns, Ihnen und Euch mitteilen zu können, dass am 1. November 2021 die neue Förderrichtlinie für das Atelieranmietprogramm in Kraft getreten ist.
Die Richtlinie wurde zwischen dem Atelierbüro im Kulturwerk des bbk berlin und der Senatsverwaltung für Kultur und Europa abgestimmt und ersetzt die bisher geltende Richtlinie aus dem Jahr 1993.
Enthalten sind folgende wesentliche Anpassungen und Verbesserungen:
- Aufhebung der Förderzeitbegrenzung auf acht Jahre
- Anpassung der geltenden Einkommensgrenzen für Künstler*innen
- Einführung einer neuen Förderschiene mit höheren Einkommensgrenzen und höherem Künstler*innen-Mietanteil
Alle Details und Erklärungen zu den Neuerungen in der Richtlinie gibt es in unserem ausführlichen Dokument "Informationen zur Förderrichtlinie für das Atelieranmietprogramm".
Selbstverständlich gelten bei der Vergabe weiterhin die Kriterien der beruflichen und sozialen Dringlichkeit. Mehr Details dazu gibt es in der Transparenzerklärung des Atelierbeirats.
Mit freundlichen Grüßen,
das Atelierbüro-Team