04.03.2023 | Der Atelierbeauftragte für Berlin nimmt Stellung zum Ausschluss künstlerischer Produktionsorte von Kulturfonds Energie
Sehr geehrte Frau Staatsministerin,
liebe Claudia Roth,
mit Befremden habe ich zur Kenntnis nehmen müssen, dass Orte der künstlerischen Produktion bislang keine Förderanträge für den Kulturfonds Energie stellen dürfen.
Dieses ist aus meiner Sicht gänzlich unverständlich.
Ich darf Ihnen zur Erläuterung hier kurz exemplarisch das Atelierhaus am Flutgraben in Berlin vorstellen, in dem seit 1997 50 Künstler*innen arbeiten und einen wichtigen Beitrag für die kulturelle Landschaft der Stadt leisten. Es wird von den Künstler*innen selbst verwaltet.
Die Verteuerung der Energie hat z.B. für diesen wichtigen Ort der künstlerischen Arbeit bereits jetzt erhebliche Auswirkungen. So müssen die Künstler*innen bereits für Januar und Februar 2023 Abschlagszahlungen in Höhe des 4,7-fachen des Vorjahres leisten. Selbst ab März belaufen sich die Zahlungen noch auf das 2-fache.
Angesichts der grundsätzlich schwierigen wirtschaftlichen Situation dieser Soloselbstständigen und vor dem Hintergrund der besonderen Herausforderungen durch Inflation, Corona-Pandemie und Energiekrise stellen solche Zahlungen existentielle Bedrohungen da.
Daher ist es völlig unverständlich, weshalb Orte der künstlerischen Produktion von der Teilnahme am Energiefonds ausgeschlossen werden. Es ist doch völlig sachwidrig, einerseits Ausstellungshäuser unterstützen zu wollen, nicht aber die Orte, an denen die Werke für diese produziert werden.
Ich appelliere daher dringend an Sie als Beauftragte für Kultur und Medien, diesen Sachverhalt möglichst sofort zu ändern.
Mit herzlichen Grüßen,
Dr. Martin Schwegmann
Atelierbeauftragter für Berlin und Leiter Atelierbüro im Kulturwerk des bbk berlin