Ratgeber 

Künstlersozialkasse (KSK)

KSK: Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung für Künstler*innen

Über die Künstlersozialversicherung bei der Künstlersozialkasse (KSK) haben selbständige Künstler*innen in Deutschland sozialen Schutz in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Für selbstständige Künstler*innen, die eine künstlerische Tätigkeit erwerbsmäßig ausüben und mit dieser Tätigkeit ihren Lebensunterhalt verdienen, besteht in der KSK Versicherungspflicht. Hierbei zahlen die Künstler*innen die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte werden durch einen Zuschuss des Staates und die Abgaben der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten.


Voraussetzungen
Eine Voraussetzung für die Mitgliedschaft bei der KSK ist ein jährliches Mindesteinkommen in Höhe von 3.900,- Euro. In einem Zeitraum von sechs Jahren darf das Einkommen in zwei Jahren unterschritten werden. Bei Berufsanfängern kommen noch mal drei Jahre hinzu. 

Versicherungsbeginn und Anträge
Die Versicherung beginnt grundsätzlich mit der Meldung der Künstler*innen bei der KSK. Anträge auf Prüfung der Versicherungspflicht werden bei der KSK gestellt. Informationsschriften und  Antragsunterlagen können von der Website der KSK (im Downloadbereich) herunter geladen werden: www.kuenstlersozialkasse.de.

Informationsschriften der Künstlersozialkasse liegen z.T. in englischer Sprache vor, die Antragsunterlagen der KSK sind leider nur in deutscher Sprache verfügbar.