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Trotz Grippe-Welle und Corona-Virus fanden sich am 9. Dezember 2022 mehr als 70 Künstler*innen und kulturpolitische Akteur*innen der Stadt zur Diskussionsveranstaltung „Kunst für die Demokratie“ in der Architektenkammer Berlin zusammen. Im Zentrum der Debatte stand die demokratische Organisation und Mitbestimmung der Künstler*innen in der Durchführung von Wettbewerben für Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum. | Die Kulturpolitischen Sprecher*innen der Abgeordnetenhausfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, Daniela Billig und Manuela Schmidt, hoben die gesellschaftliche Bedeutung von Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum hervor. Sie betonten vor allem deren Barrierefreiheit für die Bürger*innen aller Generationen der Stadt. Übergeordnet unterstrichen sie die Notwendigkeit, in der Stadtentwicklungsplanung die Kultur und so auch Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum von Anfang an mitzudenken. | Kulturstaatssekretär Torsten Wöhlert hob für die Wettbewerbsdurchführung durch die Senatskulturverwaltung die Gesetzestreue in den Verfahren, das Bemühen um ausgewogene Jurys und die Umsetzung der Realisierungsempfehlungen der Preisgerichte hervor. Er zeigte sich offen für die Verbesserungsvorschläge zum Leitfaden Kunst am Bau, die von dessen Gutachter und Kulturtheoretiker, Dr. Eckhard Braun von der Universität Koblenz, in großer Klarheit vorgetragen wurden. Die Verbesserung des Leitfadens für Kunst am Bau und im Stadtraum auf der Grundlage der angesprochenen Kritik sei nun eine vorrangige Aufgabe. | Nicht nur Dr. Eckhard Braun, sondern vor allem die an der Diskussion engagiert beteiligten Künstler*innen betonten die zwingende Notwendigkeit maßgeblicher Mitwirkung in der Entscheidungsfindung in der Vorbereitung und Durchführung von Kunstwettbewerben. Damit Jurys und Gremien fachlich qualifiziert beraten und entscheiden können, müssen sie in ihnen mehrheitlich vertreten sein! | Damit gab die Diskussion vielfältige Anregungen und Anstöße dafür, die Fragen von Mitbestimmung und Transparenz in der Durchführung des Staatsauftrags für die Kunst im öffentlichen Raum weiter zu verfolgen und in den Regularien des Landes Berlin in Klarheit und Verbindlichkeit festzulegen. Die Veranstaltung war dafür ein Auftakt, den das Büro für Kunst im öffentlichen Raum gemeinsam mit den Partnern Akademie der Künste, Deutscher Künstlerbund, bbk berlin und Architektenkammer Berlin weiter fortsetzen wird.

Kunst für die Demokratie

Öffentliche Gelder finanzieren selbstständige Kulturarbeit. Sie müssen zu einer existenzsichernden Erwerbstätigkeit und der Absicherung in sozialen Sicherungssystemen beitragen. Unser Ziel sind faire Honorare, die diesen Beitrag auch wirklich leisten. Für ei­ne faire Ent­loh­nung in der Kunst und Kul­tur hat ver­.­di ein trans­pa­ren­tes Mo­dell zur Be­rech­nung von Ba­sis­ho­no­ra­ren ent­wi­ckel­t. Un­ser Ziel ist ih­re ver­bind­li­che Ver­an­ke­rung in För­der­richt­li­ni­en. In unserer Übersicht erläutern wir genauer, wie das Berechnungsmodell funktioniert. Noch mehr Informationen, viele Beispiele und Infografiken finden sich in unserer Präsentation zu Basishonoraren für selbstständige Kreative, die das Konzept ausführlich vorstellt.

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Die Ergebnisse und Forderungen der 2. Berliner Kulturpolitischen Konferenz am 10. September stehen jetzt als Broschüre zur Verfügung. Auszug aus der Auftaktrede von Gotthard Krupp, Sprecher der AG Kunst und Kultur in ver.di Berlin-Brandenburg: "...Alle waren sich einig in der Überzeugung, wenn die Förderung von Kunst- und Kultur eine Pflichtaufgabe wäre, könnten wir besser durch die Krise kommen. Dabei hatte die Initiative für ein Kulturfördergesetz konkrete Vorschläge gemacht für einen Beginn zur Herausarbeitung eines Kulturfördergesetz. So setzt sich die Initiative für das Recht auf kostenfreie Nutzung öffentlicher Räumlichkeiten für Kunst- und Kulturschaffende ein. Sie nimmt dabei als Vergleich auf § 14 des Sportfördergesetzes Bezug. Das wäre ein wichtiger und richtiger Schritt und würde konkret helfen. Zwar stellen sich mit einem solchen Gesetz viele Fragen, wie konkretisieren wir es für Kunst und Kultur, um welche Objekte handelt es sich, wie kann das aussehen? Ein Kulturverein ist nicht Hertha oder Union. Auch der Vorschlag der Initiative, sich für ein Anhörungs- und Beteiligungsrecht an den Gremien für Vertreter*innen von Kunst und Kultur einzusetzen, muss praktiziert werden. So brachten die Beiträge der politischen Vertreter keine wirklichen Aussagen zu dem Hauptanliegen der Künstler*innen und ihrer Verbände. Ein Kulturfördergesetz scheint immer noch in weiter Ferne zu liegen. Unerwartet war dagegen die Zustimmung bei allen politischen Vertreter*innen zu den Plänen der Kulturverbände, einen Berliner Kulturrat oder ähnliches zu gründen, groß. Ein solcher Kulturrat oder eine ähnliche Institution ist nicht die Frage einer Satzung, sondern der Praxis. Mit der Initiative für ein Kulturfördergesetz sind gute Grundlagen dafür gelegt worden. Dabei soll eine solche Institution keinen der Verbände ersetzen, sondern es sollte Künstler*innen und Verbände erlauben, mehr und mehr mit einer Stimme sprechen, wie es in der Initiative geschehen ist. Dafür werden wir uns weiter einsetzen. Den Kandidat*innen für die Nachwahlen zum Abgeordnetenhaus sagen wir: Berlin braucht ein Kulturfördergesetz jetzt."

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Förderprogramm „Neustart Kultur“ Die Kunst des Lobbyierens

Über 100 Millionen Euro aus dem Corona-Hilfsprogramm Neustart Kultur sind in die bildende Kunst geflossen. Eine Recherche von Deutschlandfunk Kultur zeigt: Mit der „Kulturmilliarde” wurden Galerien und Kunstmessen gefördert, ohne den Bedarf zu prüfen. Von Fabian Dietrich, Max Kuball und Peter Sim, Deutschlandfunk Kultur und ein Überblick zum aktuellen Diskurs über die NEUSTART KULTUR Programme:

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Der bbk berlin hatte das Programm NEUSTART KULTUR außerordentlich begrüßt, jedoch sofort nach dessen Veröffentlichung eine Nachbesserung bei den Förderrichtlinien gefordert und dazu aufgerufen, Anpassungen für weitere Förderrunden vorzunehmen. Eine Bedarfsmeldung sollte unserer Meinung nach mitaufgenommen werden. Ein gängiges Prinzip. Beispiel Künstlersozialkasse: Künstler*innen melden jährlich die voraussichtlichen Einkommenserwartungen an die KSK, stichprobenweise Überprüfungen eingeschlossen. So etwas wäre unproblematisch einzubinden gewesen. Unser Vorschlag wurde mit dem empörten Hinweis auf die Förderung ausgezeichneter, künstlerischer Leistung abgewiesen - verbunden mit dem Argument, das Programm ist nicht als Sozialleistung an bedürftige Künstler*innen zu verstehen. Die Mittel jedoch wurden explizit zur Abfederung von Corona-bedingten Einkommensverlusten freigegeben, um die Fortführung freiberuflich künstlerischer Tätigkeit während der Pandemie abzusichern. Der bbk berlin sah daher keinen Widerspruch oder Herabsetzung darin, dass Künstler*innen neben der Darstellung ihrer künstlerischen Arbeit auch eine Bedarfsmeldung abgeben können. Das gleiche trifft für Galerien und deren Arbeit zu. Wir begrüßen den Vorschlag des Kulturrats, dass von Galerien nicht wirklich benötigte Mittel "unverzüglich" zurückgegeben werden, "damit sie an Künstlerinnen und Künstler und Kulturunternehmen noch ausgeschüttet werden können, die weiterhin massiv unter den Coronaauswirkungen leiden." Grundsätzlich aber sind Galerien Wirtschaftsbetriebe und ihre Förderung darf nicht zu Lasten der Kulturförderung im eigentlichen Sinne gehen. Dies ist eine Zweckentfremdung von Kulturmitteln.

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Der bbk berlin informiert: Die Clubkommission in Berlin hat einen Offenen Brief mit ausführlicher Stellungnahme zur Förderung eines mehrtägig geplanten Kreativfestivals 2023 durch die Senatswirtschaftsverwaltung ins Netz gestellt. Diesen möchten wir hiermit zur Kenntnis geben: "Wir brauchen eure Unterstützung! Worum geht es? Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe fördert das mehrtägige Festival-Projekt von einer Konstellation aus Großkonzernen in Berlin, bei dem Akteure, die sich seit etlichen Jahren in der Berliner Kulturszene engagieren, nicht nur außen vor gelassen werden, sondern erhebliche finanzielle Schäden davontragen könnten. Uns ist unklar, wie ein Eventkonzept ohne Ausschreibung eine Förderung erhalten kann, während in Berlin bereits Veranstaltungen existieren, die einen identischen Anspruch verfolgen, bislang aber kaum Unterstützung erhalten haben. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, darauf aufmerksam zu machen und bieten allen Menschen, die unsere Position unterstützen, die Möglichkeit, einen Open Letter zu dem Thema zu unterzeichnen. | We need your support! What is it about? The Senate Department für Economics, Energy and Public Enterprises is funding a multi-day festival project by a constellation of major corporations in Berlin, in which players who have been involved in Berlin’s cultural scene for several years are not only left out, but could suffer considerable financial damage. We don’t understand how an event concept can receive funding without a call for proposals, while there are already events in Berlin that pursue an identical claim but have received hardly any support so far. It is important to us to draw attention to this and offer all people who support our position the opportunity to sign an Open Letter on the subject. You can find the statement here (german): Funding for planned multi-day creative festival 2023 / Hier geht es zur ausführlichen Stellungnahme: Förderung für geplantes mehrtägiges Kreativfestival 2023:

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Auf Initiative aus der Künstlerschaft stellte der Gemeinderat im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2022/2023 ab 2023 zunächst für vier Jahre 210.000 Euro pro Jahr für Ausstellungshonorare im Bereich Bildende Kunst zur Verfügung. In einem Beteiligungsprozess mit Kunstschaffenden und Vertretern von Kulturinstitutionen sowie der Kulturverwaltung wurde das „Modell für Stuttgart“ für die Vergabe dieser Mittel entwickelt. Gemäß dem Modell stehen die Mittel für die Ausstellungsgrundvergütung zunächst den Kultureinrichtungen der Bildenden Kunst zur Verfügung, die von der Stadt institutionell gefördert werden. Nicht abgerufene Fördermittel werden im Rahmen der Projektförderung des Innovationsfonds Bildende Kunst künftig auch für Ausstellungsvergütungen vergeben. Anträge im Rahmen der Projektförderung können sowohl von Kulturinstitutionen aller Sparten als auch von Einzelkünstlern gestellt werden. Damit ermöglicht es das „Modell für Stuttgart“, bei der Verteilung der Ausstellungsgrundvergütung das gesamte Förderspektrum bestehend aus institutioneller und projektbezogener Förderung zu berücksichtigen.

22-10-14 Leitlinie Stuttgart Ausstellungsgrundvergütung

Eric Golo Stone, Künstlerischer Leiter / Artistic Director Künstlerhaus Stuttgart: "Mindestgebührenbeträge als Prozentsatz der gesamtjährlichen Betriebskosten (GJBK) I Skalierbare Gebührenbeträge als Prozentsatz der Gesamtprojektkosten (GPK) | Anstelle eines willkürlich festgelegten Gebührenbetrags, der in allen Institutionen Anwendung findet und anstelle, dass jede einzelne Institution intern und nach ihrer eigenen Logik fallbezogen Beträge festlegt, benötigen wir ein standardisiertes Bezugssystem, anhand dessen Gebührenbeträge kalkuliert werden können, die unterschiedlichen Organisationsgrößen Rechnung tragen. Wir schlagen ein System vor, das in den USA bereits angewandt wird (WAGE - W.A.G.E. wurde von den Künstlerinnen Andrea Fraser und Lise Soskoine gegründet). | Berechnung des Mindestgelbührenbetrags: Das Minimum der Gebührenbeträge - der Mindestgebührenbetrag - würde anhand eines festgelegten Prozentsatzes berechnet, der den gesamtjährlichen Betriebskosten (GJBK) einer jeden Institution entspricht. Jede Institution würde eine verbindliche Tabelle mit Mindestgebührenbeträgen veröffentlichen, die den festgelegten GJBK-Prozentsätzen entsprechend für verschiedene Arten von künstlerischen Tätigkeiten abgeleitet wurden. Diese festen Prozentsätze müssen berechnet, vereinbart und standardisiert werden. Mit Hilfe dieser auf die GJBK bezogenen Struktur können die Prozentsätze proportional und in realistischem Verhältnis zu den Gesamtausgaben der Institution berechnet werden (anstatt, dass willkürlich über sie entschieden wird). Beispielsweise würde der Gebührenbetrag für eine Einzelausstellung an einer Institution, deren GJBK sich auf 400.000 Euro belaufen, mit 1 ,5% auf 6.000 Euro festgelegt - eine realistische Mindestgebühr, die im proportionalen Verhältnis zu einer Institution steht, die 4 bis 6 Ausstellungen pro Jahr organisiert."

Manchmal braucht es eine lange Zeit, um Missstände zu beseitigen. Im Social Web konnten die Plattformbetreiber lange Jahre von einer Haftungsbefreiung profitieren, die noch aus den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts stammte. Diese „Safe Harbour“-Regel bildete den sicheren Hafen für Milliardengewinne mit den von User*innen hochgeladenen Inhalten: Die Pflicht, das Urheberrecht zu achten, wurde einfach auf die privaten Uploader*innen abgewälzt – aus der Rückschau eine absurde Vorstellung. Mit der umkämpften DSM-Richtlinie aus dem Jahr 2019 setzte die Europäische Union diesem Spiel ein Ende – sehr zum Frust von Facebook & Co., die nun eine Abschöpfung ihrer Übergewinne fürchten mussten. Trotzdem dauerte es noch einmal zwei Jahre, bis der deutsche Gesetzgeber die neuen Haftungsregeln im Sommer 2021 in deutsches Recht umsetzte – es galt, den Konflikt zwischen Urheberrecht und Meinungsfreiheit auszugleichen.

VG bild-Kunst Social Media Kampagne

Prepared between January and September 2022, A crisis of sustainable careers? explores key issues related to the precarious working conditions of artists and independent workers in the cultural and creative sectors (CCSs), including the role public agencies currently play and how could they further strengthen these conditions. This public report is a part of IFACCA’s Sustainable Futures series and is supported by the Victorian Government through Creative Victoria (an IFACCA Affiliate Member). | A crisis of sustainable careers? was prepared with a team of expert authors – Laurence Cuny, Xin Gu, Martin Inthamoussú and Ammar Kessab – who each explore various social and economic aspects of working conditions in the CCSs, including but not limited to, barriers to entry, salary standards, social protections, access to finance, taxation, training, wellbeing and legislation; highlight case studies; and identify challenges and opportunities for change. This report also draws upon existing literature, inputs from IFACCA National Members as well as 153 artists and cultural workers who participated in a public survey. | While concerns related to the working conditions of artists and independent workers in the creative and cultural sectors (CCSs) pre-date COVID-19, the pandemic has exposed their true precarity. The report presents us with an opportunity to consider how to address and improve these conditions as we rebuild and reform. | The report is available in English and Spanish.

IFACCA - International Federation of Arts Councils and Culture Agencies