Die Anweisung Bau (ABau) für Kunst am Bau und im Stadtraum
Für alle mit öffentlichen Mitteln errichteten Bauten, Straßen, Plätze
und Parks, wie zum Beispiel Schulen, Kindergärten, Verwaltungsbauten und
andere kommunale Baumaßnahmen werden 1 bis 2 Prozent der Bausumme für
Kunst aufgewendet. Diese Vorgabe ist in der Anweisung Bau (ABau)
definiert. Die ABau ist eine Verwaltungsanweisung für die Durchführung
öffentlicher Baumaßnahmen. Seit dem 01.09.1979 regelt sie auch die
Durchführung von Kunst am Bau und im Stadtraum im Rahmen öffentlicher
Baumaßnahmen.
Die ABau für Kunst am Bau und im Stadtraum ist eine
Soll-Bestimmung und beinhaltet keine Verwendungspflicht. Deshalb müssen
die Investitionsplanungen des Landes Berlin und seiner Bezirke
rechtzeitig abgefragt und die einzelnen Investitionsmaßnahmen für Kunst
im öffentlichen Raum gesichert werden.
Über die Prozentanteile für
künstlerische Maßnahmen hinausführend regelt die ABau die
Verantwortlichkeit in der Durchführung von Wettbewerben und der
Realisierung ihrer Ergebnisse sowie die Zusammensetzung von
Auswahlgremien. Für Kunst am Bau und im Stadtraum ist die ABau in ihrer
Fortschreibung vom 19. Januar 2006 in Kraft. Um eine Verbesserung dieser
Bestimmungen bemüht sich das Büro für Kunst im öffentlichen Raum
kontinuierlich.
Gemäß der ABau erfolgt die Erarbeitung der
Kunstkonzeptionen für Landesbaumaßnahmen und Kunst im Stadtraum im
Beratungsausschuss Kunst (BAK) bei der Senatskanzlei - Kulturelle
Angelegenheiten.
Für Baumaßnahmen der Berliner Bezirke existieren
entsprechende bezirkliche Beiräte. Sowohl der BAK als auch die Beiräte
für Kunst im öffentlichen Raum der Berliner Bezirke sind paritätisch
besetzt, d. h. unter Beteiligung der Bauherren, des Architekten, der
Bau- und Kulturverwaltung, Vertreter der Fachöffentlichkeit und der
Bildenden Künstlerinnen und Künstler.
Download: ABau
Die ABau kommt ausschließlich bei Baumaßnahmen des Landes Berlin und seiner Bezirke zum Tragen. Alle Baumaßnahmen des Bundes und der Bundesregierung erfolgen auf der Grundlage der Verwaltungsanweisung „K7". Für die Durchführung dieser „K7" hat das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung 2006 einen „Leitfaden Kunst am Bau" erarbeitet.
Download: Leitfaden Kunst am Bau
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung veröffentlichte 2013 die aktuell gültige Wettbewerbsordnung.
Download: Richtlinien für Planungswettbewerbe, RPW 2013
Mit freundlicher Unterstützung der Kulturverwaltung des Landes Berlin