Ausschreibungen // Vergabekriterien // Wie beantrage ich ein Atelier? // Vergabebeirat
Atelier - Ausschreibungen
Alle zu vergebenen
Ateliers und Atelierwohnungen werden über das Atelierbüro im
Atelier-Newsletter ausgeschrieben und an die ateliersuchend gemeldeten
Künstler verschickt. Die Ausschreibung erfolgt alle zwei Monate und ist
auch unter www.bbk-kulturwerk.de einzusehen. Zu jedem Objekt gibt es
einen öffentlichen Besichtigungstermin.
Vergabekriterien
Die
geförderten Ateliers und Atelierwohnungen aus dem Ateliersofortprogramm
und der Wohnungsbauförderung werden an professionelle Bildende
Künstlerinnen und Künstler nach sozialer und beruflicher Dringlichkeit
vergeben. Ihr Wohnsitz muss in Berlin sein. Im Atelieranmietprogramm
gibt es eine Einkommensgrenze für die Bewerber. Sie liegt derzeit
zwischen 16.000 und 23.500 € je nach Familienstand. Für die
Atelierwohnungen ist ein Wohnberechtigungsschein vorzulegen.
Wie beantrage ich ein Atelier?
Bei
der Besichtigung auf ein oder mehrere geeignete Objekte erhalten
Künstlerinnen und Künstler grundsätzlich alle notwendigen Informationen.
Für den Antrag selbst genügt ein formloses Anschreiben, in dem die
konkrete berufliche und soziale Dringlichkeit des eigenen Atelierbedarfs
beschrieben wird, ferner künstlerischer Lebenslauf sowie eine
Präsentationsmappe zur Darstellung der professionellen Tätigkeit als
bildender Künstler bzw. bildende Künstlerin .
Für Ateliers im
Atelieranmietprogramm ist eine Selbstauskunft zur Einkommenssituation,
für Atelierwohnungen der Wohnungsbauförderprogramme ein
Wohnberechtigungsschein notwendig.
Die Unterlagen müssen bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss im Atelierbüro vorliegen.
Im
Notsituationen kann die Ateliermiete bei bereits in der Miethöhe
abgesenkten Ateliers nochmals für eine begrenzten Zeitraum reduziert
werden.
Vergabebeirat
Der unabhängige
Vergabebeirat wird für eine Amtszeit von 2 Jahren vom Senat berufen. Er
besteht mehrheitlich aus Künstlerinnen und Künstlern. Fünf seiner
Mitglieder werden vom bbk berlin benannt, eines von einer anerkannten Institution der zeitgenössischen Bildenden Kunst aus Berlin ( z.Zt. Kunst-Werke Berlin e.V.). Drei
weitere Mitglieder sind ausgewiesene externe Fachleute, die von der
Kulturverwaltung bestimmt werden.
Mit freundlicher Unterstützung der Kulturverwaltung des Landes Berlin