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Kunst im Berliner Stadtraum

Kunst im öffentlichen Raum in Berlin ist so vielfältig wie die Stadt selbst. Temporäre Installationen, drop sculptures, Denkzeichen, Kunstwerke des Verschwindens, Konzeptkunst, Zeichen, Repräsentationskunst, Investorenkunst: alle Sparten und Bereiche des Betriebssystems Kunst finden sich im öffentlichen Raum dieser Stadt.

Als Büro für Kunst im öffentlichen Raum stärken wir die Produktionsbedingungen der Kunst, erweitern die Möglichkeiten des künstlerischen Schaffens und verteidigen den öffentlichen Raum als res publica. Wir tragen dazu bei, die künstlerische Vielfalt zu erhalten und die Berliner Wettbewerbskultur zu stärken.

Im Land Berlin gibt es zwei Finanzierungsmöglichkeiten für Kunst im öffentlichen Raum. Die maßnahmengebundene Kunst wird mit der Entstehung von Neubauten oder Straßen und Plätzen von einem bis zwei Prozent der Bausumme finanziert. Kunst im Stadtraum, maßnahmenungebundene Kunst, kann bei der Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten bzw. beim Beratungsausschuss Kunst (BAK) gefördert werden. In den Bezirken werden in der Regel nur maßnahmengebundene Kunst bzw. temporäre Projekte ohne Finanzierung verhandelt. Wenn Kunst im Stadtraum gefördert und gefragt ist, laufen die Projekte über die Senatskanzlei bzw. den Beratungsausschuss Kunst (BAK). Die positiv beschiedenen Verfahren für Kunst im Stadtraum werden dann in Zusammenarbeit von Senat und Bezirk durchgeführt.

Wenn die Bundesrepublik Deutschland in Berlin baut, lobt sie über das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) Kunstwettbewerbe aus, zu denen auch Berliner Künstlerinnen und Künstler eingeladen werden. Die repräsentativen Gedenkzeichen dieser Stadt entstanden in ihrer Mehrheit durch die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und dem Land Berlin, wie z. B. das Denkmal für die ermordeten Juden Europas oder das Denkmal zur Erinnerung an die Ereignisse des 17. Juni 1953. In diesen Verfahren sind die Bundesrepublik und das Land gleichberechtigte Partner, auch wenn der Bund meistens einen höheren finanziellen Beitrag leistet.

Künstlerinnen und Künstler können wie beim Büro für Kunst im öffentlichen Raum auch beim BBR eine Mappe einreichen, um auch bei Wettbewerben von Baumaßnahmen des Bundes in und außerhalb Berlins zur Verfügung zu stehen:
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Referat IV S 3, Fasanenstraße 87, 10623 Berlin.



Büro für Kunst im öffentlichen Raum
im Kulturwerk des bbk berlin GmbH

Köthener Straße 44
10963 Berlin

Elfriede Müller (Leitung) • Tel: 030/ 230899-31
Martin Schönfeld • Tel: 230899-30

Fax: 030 230899-19
e-mail: kioer@bbk-kulturwerk.de