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Zusammenfassung der Stellungnahme zur Entwurfsfassung "Evaluationsbericht zur Berliner Atelierförderung"
20.10.2004

Der Bericht stellt offensichtlich erfolgreich arbeitende Strukturen in Frage, ohne dass dies argumentativ hergeleitet wird:

1. Der angestellte Städtevergleich hat offensichtlich keine einheitliche Datengrundlage. Die jeweiligen geopolitischen Kontexte bleiben völlig unbeleuchtet und die Berliner Sondersitua-tion unberücksichtigt. Trotzdem wird der Eindruck vermittelt, das Berliner Fördersystem sei aufwändig und teuer. Diese Position ist aus dem Berichtsinhalt unhaltbar.


2. Die Darstellung der administrativen Kosten ist grob irreführend. Eine differenzierte Be-trachtung der förderbezogenen Verwaltung und der immobilienwirtschaftlichen Leistungen unter Bezug auf die infrastrukturelle Wertigkeit des Zwischenvermietungsprinzips findet nicht statt. Auch fehlt jeder rechnerische Vergleich zu alternativen immobilienwirtschaftlichen Mo-dellen. Die Darstellung ist haushaltspolitisch nicht schlüssig.

3. Die bislang auch gegenüber anderen Senats- und Bezirksstellen positiv beurteilten Verga-bestrukturen der Objekte im Bereich der Städtebauförderung und des eigenen Fachvermö-gens werden mit dem Hinweis auf mangelnden eigenen Einblick in ein negatives Licht ge-stellt. Eine inhaltliche Begründung fehlt.

4. In den am Schluss getroffenen Handlungsalternativen werden Verbesserungsmöglichkei-ten in Bezug auf eine „neutralere Dienstleistung“ in Aussicht gestellt. Hierdurch wird sugge-riert, dass hier in der gegenwärtigen Struktur Mängel bestehen. Dies ist weder inhaltlich aus dem Bericht noch tatsächlich herleitbar.

5. Insgesamt werden Aspekte wie das „Gender Mainstreaming“ oder „Doppelarbeit“ (de facto 0,3% des Gesamtaufwandes), wie auch unvermeidbare strukturimmanente Personalaufwän-de als Verfahrensfehler völlig überbewertet.

Es entsteht der Eindruck, dass ein effektiv arbeitendes Fördersystem mithilfe von konstruier-ten Mängeln abgewertet werden soll, um ein neues Modell zu begünstigen. Das offensicht-lich favorisierte Kulturbüro als nachgeordnete Einrichtung der Verwaltung impliziert einen höheren ministeriellen Einfluss auf die Kunst- bzw. Atelierförderung, der offensichtlich auch angestrebt wird. Die Zielgenauigkeit und das Profil der Förderung in der bisherigen Form und damit auch ihre inhaltlichen Grundpositionen und Standards kommen dadurch in Gefahr.
Dies gefährdet ihren Bestand im Grundsatz und bricht die bisher kontinuierliche Weiterent-wicklung und Effektivierung der Programme ab.

F. Schöttle 19.10.2004

(Den gesamten Text der Stellungnahme können Sie am Ende dieser Seite als PDF-Datei downloaden!)



Entsperrung der Atelierförderung, nicht Abschaffung!

Den Künstlern ihre Ateliers wegzunehmen
ist keine gute Idee!

Kunst braucht Orte, an denen sie entstehen kann. Das Kulturwerk des bbk berlins ist die einzige Institution in Berlin, die Räume und Werkzeuge (Infrastrukturen) für Bildende Künstler und ihr Schaffen fördert. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Es hat die Künstler viele Kämpfe und lange Überzeugungsarbeit gekostet bis verstanden wurde, daß auch Bildende Künstler materielle Rahmenbedingungen für ihr kreatives Schaffen benötigen.

Gleichwohl ist es immer noch nicht üblich, die primäre Kunstproduktion zu fördern. Staatlich gefördert wird hauptsächlich reproduktive Kunst, also eher die Vermittlung, die Verwertung des Kunstschaffens, Veranstaltungen, Aufführungen. Die Vorstellung, die Verwertung von Kunst fördern zu müssen und nicht auch die Kunst selbst, ist weit verbreitet.
So gehen in der Bildenden Kunst rund 96 Prozent der Mittel in Ausstellungsvorhaben, in die Vermittlung von Kunst, in Museen und Events, wenig dagegen in ihre Herstellung.

Dabei ist doch das Kunstwerk das primäre Glied in der Verwertungskette. Ohne Kunst, das versteht sich, gäbe es keine Galerien, keinen Kunsthandel, keinen Kunstbetrieb, keine Museen, keine weiteren Formen medialer Verwertungen, die auf Kunst aufbauen.
Das Kulturwerk des bbk berlins unterstützt die Produktion von Kunst, in eigener Verantwortung, im Auftrag der Allgemeinheit mit öffentlichen Mitteln und akzeptierter gesellschaftlicher Zielsetzung unter parlamentarischer Mittelkontrolle. Die Atelierförderung arbeitet erfolgreich. Das sagt auch die Senatsverwaltung.

Das Kulturwerk leistet die Förderung der Kunst bedarfsgerecht, weil es in der Berufsvertretung der Künstlerinnen und Künstler selbst verwurzelt ist. Im Zusammenwirken vom Land Berlin und dem Berufsverband Bildender Künstler Berlins ist damit eine Infrastruktur für die Kunst entstanden, die dem Allgemeinwohl dient und zugleich die künstlerische Autonomie stärkt.
Das gilt es auszubauen, nicht abzubauen!



Atelierbüro im Kulturwerk des bbk berlins GmbH

Köthener Straße 44
10963 Berlin

tel 030 230899-21 Florian Schöttle (Atelierbeauftragter)
tel 030 230899-22 Birgit Nowack (Ateliersofortprogramm)
tel 030 230899-20 Johannes Winzek (mietpreisgebundene Ateliers und Atelierwohnungen)

fax 030 230899-19

atelierbuero@bbk-kulturwerk.de