Aktuelles   -  Über den bbk   -  Kontakt
deutsch   -   english   -   français   -   español

Hartz IV: Jobcenter droht mit Wohnungsräumung?
Atelier- oder Arbeitsflächenverlust droht?

Zahlreiche Berufskünstlerinnen und Künstler, die zum Bezug von Arbeitslosengeld II gezwungen sind, werden mittlerweile von den Jobcentern mit Aufforderungen zum Wohnungswechsel oder Zahlungskürzungen bedroht, weil sie in ihrer Wohnung auch ihren Arbeitsplatz haben.
Deshalb überschreitet die Wohnfläche oder die Miethöhe in vielen Fällen die formalen Höchstgrenzen des anerkannten Wohnbedarfes.

Das muss man nicht einfach hinnehmen!
Für diese sogenannten Unterkunftskosten – anders als für die übrigen Leistungen der Jobcenter - zahlt das Land Berlin. Deshalb kommt es hier auch auf die Berliner Senatssozialverwaltung an. Sie hat dem bbk berlins zugesagt, dass kein/e Berliner Künstlerin/ Künstler durch Hartz IV seine Atelierwohnung oder seine Wohnung verlieren soll, wenn diese für ihre/ seine künstlerische Arbeit genutzt wird und die genannten Höchstgrenzen überschreitet.

Nochmals der dringende Aufruf: Wer in dieser Situation ist, muss sich deshalb unbedingt mit dem bbk berlins bzw. mit seiner Rechtsberatung in Verbindung setzen.


 

bbk berlins e.V.

Köthener Straße 44
10963 Berlin

tel 030 230899-0
fax 030 230899-19

info@bbk-berlin.de