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Information: Mietpreisgebundene Ateliers und Atelierwohnungen

Ateliers und Atelierwohnungen aus den Wohnungsbauförderprogrammen des Landes Berlin

Im Rahmen der Wohnungsbauprogramme des Landes Berlin werden gewerblich nutzbare Ateliers und Atelierwohnungen für professionelle Bildende KünstlerInnen gefördert. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Professionalität sowie die berufliche und soziale Dringlichkeit. Bei Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) wird die Miete reduziert. Einen WBS erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Wohnungsamt. Er enthält auf Verlangen die Berechtigung auf einen Arbeitsraum in der Wohnung (KünstlerInnen WBS). Sanierungsbetroffene und BewerberInnen mit WBS werden bei der Vergabe bevorzugt. Bitte fügen Sie Ihren WBS, sofern vorhanden, Ihrer Bewerbung bei. Die Vergabeentscheidung obliegt dem Atelierbeirat. Der Vertrag wird direkt mit dem Vermieter geschlossen. Die Atelierwohnungen werden in der Regel mit Wohnmietverträgen vergeben und unterliegen damit einem höheren Kündigungsschutz. Der Mietzins ist gebunden und orientiert sich am örtlichen Mietspiegel. In der Regel müssen drei Nettokaltmieten als Kaution aufgebracht werden. Für den Wohnanteil der Flächen kann Wohngeld beantragt werden, sofern die Räume als erster Wohnsitz genutzt werden. Die KünstlerInnen sind verpflichtet, bei Atelierwechsel und/oder längerem Auslandsaufenthalt ihre Räume zur Nach- oder Zwischenvermietung im Atelierbüro freizumelden.
Die Preise für Atelierwohnungen liegen bei ca. 4,89 € pro m², bzw. bei 4,25€ bei Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins netto/kalt ohne Strom und Gas.


Vergabekriterien

Ateliers aus dem Wohnungsbauförderprogramm werden an professionelle Bildende Künstlerinnen und Künstler nach sozialer und beruflicher Dringlichkeit vergeben. Der gerade erfolgte Zuzug nach Berlin erscheint erst nach einem Ablauf von sechs Monaten als dringlich.


Zur Bewerbung auf eine Atelierwohnung erforderliche Unterlagen

1. formloses Anschreiben (einschließlich Bewerbungsformular - pdf-Download)
- auf welches Objekt bewerben Sie sich?
- bei der Bewerbung auf mehrere Objekte unbedingt Priorität festlegen
- mit Schilderung der sozialen und beruflichen Dringlichkeit
2. Künstlerischer Lebenslauf
3. Mappe zur Dokumentation ihrer künstlerischen Arbeit
- dient zur Feststellung der Professionalität
- bitte keine Originale!
4. Künstler-Wohnberechtigungsschein (Künstler-WBS)*
zu beantragen beim Wohnungsamt ihres Bezirkes
*als Bildende(r) Künstler(in) haben sie Anspruch auf einen zusätzlichen Arbeitsraum. Dazu verlangt das Wohnungsamt eine Bescheinigung, die Sie als BBK-Mitglied in der BBK-Geschäftsstelle erhalten.
5. Bitte beachten Sie den Bewerbungsschluss (Eingang im Atelierbüro).

Der Atelierbeirat

Der Atelierbeirat setzt sich aus neun stimmberechtigten Mitgliedern und neun Vertretern/Vertreterinnen zusammen.

- zehn Mitglieder werden vom bbk berlins e.V. benannt
- zwei Mitglieder werden von einer Institution der Bildenden Kunst benannt
- sechs "ausgewiesene Persönlichkeiten" werden von der Kulturverwaltung benannt

- ein Mitglied mit beratender Funktion wird aus den Bezirksverwaltungen benannt

Mietverträge

Die Mietverträge der Atelierwohnungen werden direkt mit der Hausverwaltung geschlossen. Die Mietverträge sind reine Wohnmietverträge, es gelten hierbei die Vertragsbestimmungen der Hausverwaltungen.

 

Zur aktuellen Ausschreibung



Atelierbüro im Kulturwerk des bbk berlins GmbH

Köthener Straße 44
10963 Berlin

tel 030 230899-21 Florian Schöttle (Atelierbeauftragter)
tel 030 230899-22 Birgit Nowack (Atelieranmietprogramm)
tel 030 230899-20 Johannes Winzek (mietpreisgebundene Ateliers und Atelierwohnungen)

fax 030 230899-19

atelierbuero@bbk-kulturwerk.de