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Bundestag: Staatsziel Kultur im Grundgesetz abgelehnt
Union hat den Sinn und Zweck des Staatsziels Kultur nicht verstanden

In eine Pressemitteilung bedauerte der Deutsche Kulturrat, Spitzenverband der Bundeskulturverbände, dass im Deutschen Bundestag die Verankerung des Staatsziels Kultur abgelehnt wurde. Die FDP-Bundestagsfraktion hat in einem Gesetzesentwurf vorgeschlagen, in das Grundgesetz einen neuen Art. 20 b „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ aufzunehmen. Sie hat sich damit die einstimmig verabschiedete Empfehlung der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland“ zu Eigen gemacht.
 
In der Debatte wurde nochmals unterstrichen, dass es beim Staatsziel Kultur nicht um irgendeine Grundgesetzänderung geht, sondern um eine Wertentscheidung. Ebenso wie der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen bereits grundgesetzlich verankert ist, geht es beim Staatsziel Kultur um den Schutz der geistigen Lebensgrundlagen.
 
Wie der Deutsche Kulturrat weiter mitteilt, versicherten die Redner der FDP, Die Linke und der SPD, dass sie das Thema in der nächsten Legislaturperiode wieder aufgreifen werden. Ebenso hofft der Deutsche Kulturrat, dass die Kulturpolitiker von Bündnis 90/Die Grünen eine Mehrheit in ihrer Fraktion für die Forderung nach dem Staatsziel Kultur finden werden.
 
Informationsquelle: Deutscher Kulturrat

 

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