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Angriff auf die Künstlersozialversicherung
Ein Bundesratsausschuss will sie abschaffen

Dem Bundesrat liegt eine Empfehlung seines Wirtschaftsausschusses vor, die Künstlersozialversicherung abzuschaffen oder wirtschaftsfreundlich zu gestalten.

Diesem Antrag haben zugestimmt die Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Gegen diese Empfehlung gestimmt haben die Länder Hamburg, Nordrhein-Westfahlen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen.

Enthalten haben sich die Länder Bayern, Berlin und das Saarland.

Diese Hinnahme einer Beschlussempfehlung durch das Land Berlin, deren Realisierung der freiberuflichen Kunst schwersten Schaden zufügen würde, hat den bbk berlin veranlasst sich unverzüglich an den Berliner Senat zu wenden, Dokumentation anschließend.

Mittlerweile ist die Empörung über diese Bundesratsempfehlung groß. Wir dokumentieren anschließend eine Zusammenstellung des Deutschen Kulturrates.

Bundesregierung und Regierungsfraktionen lehnen sie ausdrücklich ab. Eine unmittelbare Gefahr für die Künstlersozialversicherung besteht z. Z. nicht. Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden.

Gerade erhält der bbk berlin eine Mitteilung der Berliner Senatskulturverwaltung:

„ Der Drops ist gelutscht.“. Das Land Berlin wird die Beschlussempfehlung im Plenum des Bundesrates ablehnen. Die Künstlersozialversicherung sei nicht gefährdet.

bbk berlin an den Berliner Senat

„Dem Plenum des Bundesrates liegt für seine Sitzung vom 19.09.2008 eine Empfehlung mehrerer Bundesratsausschüsse zum „Entwurf des 3. Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere der mittelständischen Wirtschaft ( 3. Mittelstandsentlastungsgesetz, Bundestagsdrucksache 558/08)“ vor, in der es heißt :

„Der Bundesrat fordert, dass die Künstlersozialversicherung abgeschafft oder zumindest unternehmerfreundlich reformiert wird.“

Obwohl Berlin mit Abstand der zentrale Ort künstlerischer Leistungserbringung in Deutschland ist und allein in Berlin über 7.000 Menschen über die Künstlersozialversicherung kranken- und rentenversichert sind, haben sich die Vertreter des Landes Berlin in der maßgeblichen Abstimmung nur der Stimme enthalten. Warum eigentlich setzt der Senat einen ausdrücklichen politischen Schwerpunkt auf die Förderung der sogenannten Kreativwirtschaft, wenn er zugleich teilnahmslos zusieht, wie ihr ihre Grundlage entzogen wird?

Wir merken zur Bedeutung der Künstlersozialversicherung an:

Die Einkommenssituation in nahezu allen freien Kulturberufen ist außerordentlich prekär. Das monatlich verfügbare Einkommen einer Berliner Bildenden Künstlerin, eines Berliner Bildenden Künstlers aus allen Einkommensquellen - also auch nichtkünstlerischer! – beträgt etwa 600,-- €. Im Bundesdurchschnitt erwirtschaften die Mitglieder der Künstlersozialversicherung aus ihrer künstlerischen Tätigkeit ein Durchschnittseinkommen von jährlich 12.616,--€. Diese wirtschaftliche Situation macht den Abschluss privater Krankenversicherungen nahezu unmöglich, private Altersvorsorge ist nahezu ausgeschlossen.

Bis zur Etablierung der Künstlersozialversicherung Anfang der 80er Jahre hat diese ja auch bereits seinerzeit prekäre Einkommenssituation dazu geführt, dass zahlreiche Künstlerinnen und Künstler und Publizistinnen und Publizisten weder kranken- noch rentenversichert waren. Übereinstimmend und parteiübergreifend wurde seinerzeit diese Ausgangssituation für gesellschafts- und kulturpolitisch dramatisch und untragbar gehalten, zumal sie zu erheblichen Belastungen der Träger der Sozialhilfe führte. Parteiübergreifend ist mit dem Künstlersozialversicherungsgesetz – einer der maßgeblichen Leistungen des Kulturstaates Deutschland – wenigstens hier Abhilfe geschaffen worden, ohne die Grundkonstruktion des Sozialversicherungsrechtes aus den Angeln zu heben. Mit dem KSVG ist eine außerordentlich innovative Problemlösung gelungen, die die arbeitnehmerähnlichen Abhängigkeitsverhältnisse der Produzenten künstlerischer Leistungen von ihren Verwertern berücksichtigt, zugleich aber im Prinzip die Versicherungslasten gleichmäßig und gerecht verteilt.

Diese Prinzipien sind mit den letzten Reformen des Künstlersozialversicherungsgesetzes bestätigt worden, die an den Grundlagen der Künstlersozialversicherung ja nichts geändert haben. Verbessert wurden im wesentlichen die Instrumente, um die Einhaltung des geltenden Rechtes tatsächlich durchzusetzen und permanent überprüfen zu können. Das gilt übrigens für beide Seiten, Versicherte und abgabepflichtige Unternehmen.

Dass die geltende Abgabepflicht vom Träger der Künstlersozialversicherung nunmehr auch tatsächlich durchgesetzt wird, hat den Zorn einiger Wirtschaftsverbände und Handelskammern erregt. Organisierte Aufregung und tatsächlicher Sachverhalt stehen dabei in einem grotesken Missverhältnis. Wenn jetzt vermehrt Unternehmen, die gelegentlich künstlerische Dienstleistungen für Werbe- oder Gestaltungszwecke in Anspruch nehmen, an ihre Abgabepflicht für die Künstlersozialversicherung erinnert werden, wird damit nur an ein seit über dreißig Jahren geltendes Recht erinnert. Die tatsächliche Belastung dürfte in der Masse der Einzelfälle einen Betrag von einigen hundert Euro im Jahr kaum übersteigen!

Deshalb können die Reaktionen verschiedener Wirtschaftsverbände und Kammern auf die Durchsetzung der Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung nur als hysterisch bezeichnet werden.

Abschaffung oder substantieller Leistungseinschränkung der Künstlersozialversicherung würde freiberufliche künstlerische Arbeit und die Erbringung kreativer Dienstleistungen auf freiberuflicher Basis in Deutschland nahezu unmöglich machen. Zugleich würden die Belastungen für das gesamte Sozialsystem und damit im übrigen auch für die gewerbliche Wirtschaft steigen.“

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Newsletter des Deutschen Kulturrates e.V.

 Deutscher Kulturrat e.V.
Chausseestrasse 103
10115 Berlin

Web: http://www.kulturrat.de
Email: post@kulturrat.de

Tel: 030/24728014
Fax: 030/24721245

Verantwortlich:
Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates

 Weitere Reaktionen: Bundesrat ./. Künstlersozialversicherung

 Reaktionen zu unser gestrigen Pressemeldung "Bundesländer wollen Künstlersozialversicherung abschaffen".

 Die ersten Reaktionen von gestern (Bremer Senator für Kultur, Bürgermeister Jens Böhrnsen; CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag; Deutscher Musikrat; Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion; DIE LINKE. Fraktion im Niedersächsischen Landtag; FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag; CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen; DIE LINKE. im Bundestag; ver.di-Bundesvorstand; VS – Verband deutscher Schriftsteller) können sich unter http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=1389&rubrik=5 nachlesen.

 Weitere Reaktionen (Auswahl): 

1.      Bundessozialminister Olaf Scholz (SPD)

2.      stv. Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages, Angelika Krüger-Leißner (SPD)
3.      P.E.N.-Zentrums
4.      VdÜ/Bundessparte Übersetzer in ver.di

5.      BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bundesvorstand

6.      Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Nordrhein-Westfalen
7.      Akademie der Künste
8.      Deutscher Komponistenverband
9.      Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler

 Hintergrundinformationen zum Künstlersozialversicherungsgesetz finden Sie hier.

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 1. Bundessozialminister Olaf Scholz (SPD)

"Der Vorschlag, die Künstlersozialversicherung abzuschaffen, ist unverantwortlich und völlig abwegig. Das wird niemals kommen. Wer Hand an die Künstlersozialversicherung legt, nimmt 160.000 Künstlern und Publizisten den sozialen Schutz - in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Er versündigt sich am kulturellen Leben in Deutschland und am Wirtschaftsstandort Deutschland. Denn die verlässliche Absicherung ist auch Voraussetzung für Kreativität im Auftrag von Industrie, Handel und Dienstleistung.

 Wir haben die Künstlersozialversicherung gerade erst effektiver, gerechter und zukunftsfest gemacht - auch durch bessere Kontrollen, denen sich nun nicht mehr so viele Verwerter entziehen können. Erste Folge: Der Abgabesatz kann 2009 weiter auf 4,4 Prozent sinken - eine jährliche Entlastung der Verwerter um 18 Millionen Euro."

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2. stv. Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages, Angelika Krüger-Leißner (SPD): Forderung nach Abschaffung der Künstlersozialversicherung ist absurd

Mit Unverständnis hat die stv. Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Angelika Krüger-Leißner, auf die Empfehlung der befassten Fachausschüsse des Bundesrates reagiert, die Künstlersozialversicherung abzuschaffen. Dabei könne es sich nur um ein Versehen handeln. „Die Forderung nach Abschaffung der Künstlersozialversicherung ist einfach absurd“, so die Abgeordnete. Noch im vergangenen Jahr haben sowohl Bundestag als auch Bundesrat mit breiter Mehrheit die Novelle des Künstlersozialversicherungsgesetzes beschlossen. Damit wurde die soziale Absicherung von selbständigen Künstlern und Publizisten auf eine solide Grundlage gestellt.  

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 Dass es bei der anschließenden Umsetzung des Gesetzes auf Seiten der Unternehmen zu Problemen gekommen sei, stellt Krüger-Leißner nicht in Frage. Ihr sei daran gelegen, übermäßige bürokratische Belastungen zu vermeiden. Deshalb stehe sie – gemeinsam mit Deutscher Rentenversicherung und Künstlersozialkasse - im Gespräch mit dem DIHK. Allerdings stehe dabei eine Abschaffung der Künstlersozialversicherung nicht zur Diskussion.

 „Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat in seiner Sitzung am 19. September die Empfehlung seiner Fachausschüsse nicht übernimmt“, so die Sozial- und Kulturpolitikerin.

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 3. P.E.N.-Zentrums

Dem sozialen Frieden in Deutschland droht neue Gefahr. Diesmal kommt sie aus dem Bundesrat. Die Künstlersozialkasse ist seit 25 Jahren für die große Mehrheit aller in Deutschland künstlerisch-kreativ Tätigen der einzige Garant einer angemessenen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Diese noch im vorigen Jahr durch eine Gesetzesnovellierung verbesserte Regelung soll nun auf Initiative von sieben Bundesländern und auf Betreiben des federführenden Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundesrats „abgeschafft oder zumindest unternehmerfreundlich reformiert“ werden. Darüber wird schon am 19. September abgestimmt. Wir warnen vor solchem „Abbau bürokratischer Hemmnisse“, denn der führt unmittelbar zum Abbau der Kultur und ihrer sozialpolitischen Errungenschaften bzw. zur Verelendung der Künstler.

Eine Bundesratsdrucksache vom 8. September nennt die Sozialversicherung deutscher Künstler und Schriftsteller ein bürokratisches Hemmnis der mittelständischen Wirtschaft und stellt den gesetzlich geregelten Sozialpakt zwischen kreativ Tätigen und abgabepflichtigen Verwertern künstlerischer Arbeit zur Disposition. Im Namen der Schriftsteller und freiberuflicher Journalisten verwahrt sich das P.E.N. – Zentrum Deutschland gegen diese zynische Leichtfertigkeit deutscher Länder, die sonst so viel Wert auf ihre Kulturhoheit legen. Wirtschaftsförderung ist gewiss notwendig, aber der Mittelstand darf nicht auf Kosten der Künstler von seinen Sozialversicherungspflichten entlastet werden.

 Für das Präsidium des P.E.N. – Zentrums Deutschland 

 Herbert Wiesner

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 4. VdÜ/Bundessparte Übersetzer in ver.di: Frontalangriff auf Kulturstandort Deutschland: Länder wollen Künstlersozialversicherung abschaffen

Die deutschen Literaturübersetzer protestieren aufs schärfste gegen die von den Ländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein am 8.9. in den zuständigen Ausschüssen des Bundesrates beschlossene Empfehlung, "dass die Künstlersozialversicherung abgeschafft oder zumindest unternehmerfreundlich reformiert wird" (Bundesratsdrucksache 558/1/08).

Die Künstlersozialversicherung ist eine seit 25 Jahren bewährte kulturpolitische Errungenschaft, die den Künstlern und Urhebern, deren monatliches Durchschnittseinkommen immer noch bloß 1000 Euro beträgt, ein Mindestmaß an sozialer Absicherung ermöglicht.

Es ist empörend, wenn der deutsche Bundesrat es für Wirtschaftsförderung hält, Künstler und Urheber ins soziale Abseits zu stellen und der Armut zu überlassen. Die Literaturübersetzer erwarten, dass diesem Frontalangriff auf den Kulturstandort Deutschland und seine Kulturschaffenden in der bereits für den 19.9. angesetzten Bundesratsabstimmung über die Empfehlung eine klare Absage erteilt wird.

Der Vorstand des VdÜ/Bundessparte Übersetzer in ver.di

i.A. Claus Varrelmann

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 5. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bundesvorstand: Künstlersozialversicherung steht nicht zur Disposition

Zum Versuch im Bundesrat, die Künstlersozialversicherung abzuschaffen, erklärt Claudia Roth, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

 „Der Versuch im Bundesrat, die Künstlersozialkasse zur Disposition zu stellen, ist ein vollkommen falsches Signal. Die Künstlersozialkasse ist eine große soziale Errungenschaft. Sie gewährt KünstlerInnen und Kreativen ein Mindestmaß an sozialer Absicherung – einer Gruppe, die eine für die Gesellschaft unersetzbare Arbeit leistet und dabei oft prekären Arbeits- und Einkommensverhältnissen unterworfen ist.

 Wenn es Reformbedarf an einzelnen bürokratischen Abläufen in der Künstlersozialversicherung gibt, dann gilt es, sachgerecht zu reformieren und nicht das Kind mit dem Bade auszuschütten. In der Zeit des Übergangs zur globalisierten Wissensgesellschaft müssen wir KünstlerInnen und Kreative mehr denn je unterstützen und sie nicht mit unsachgemäßen Forderungen ins soziale Abseits dängen.“

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 6. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Nordrhein-Westfalen: Zynischen Vorschlag stoppen - Künstlersozialkasse ist ohne Alternative

Zur Debatte über die Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Künstlersozialkasse erklärt Oliver Keymis MdL, kulturpolitische Sprecher:  

  "Ganze 12.616 Euro beträgt das jährliche Durchschnitteinkommen der Künstlerinnen und Künstler in Deutschland. Die Künstlersozialversicherung ist für die Absicherung der Künstlerinnen und Künstler in unserem Land ohne Alternative. Sinnvolle Krankenkassen - und Rentenbeiträge sind nur über diese Solidarversicherung für Künstlerinnen und Künstler leistbar. Wir haben uns immer für den Erhalt und die Reform der Künstlersozialkasse eingesetzt. Durch die vor einem Jahr durchgeführte Reform bleibt die Künstlersozialkasse leistungsfähig, weil die Basis der abgabepflichtigen Unternehmen erheblich erweitert wurde. Es kann nicht sein, dass die kreativen Leistungen durch die Unternehmen einerseits gewinnbringend genutzt werden und andererseits die sozialen Verpflichtungen nicht entsprechend anteilig mit übernommen werden.  

Die Künstlersozialkasse ist ein sozial- und kulturpolitischer Meilenstein in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Der Vorschlag einiger Bundesländer, die Künstlersozialkasse abzuschaffen, ist scheinheilig und zeugt von sozial- und kulturpolitischer Arroganz. Der Zynismus gegenüber den sozial Schwächeren in unserer Gesellschaft kennt leider kaum noch Grenzen. Während über das Staatsziel Kultur im Grundgesetz politisch schwadroniert wird, sollen die Künstlerinnen und Künstler im Land wieder als ‚Hungerkünstler’ ihr Dasein fristen. NRW-Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers ist aufgefordert, auch als ‚Kulturministerpräsident’ mit dafür zu sorgen, dass diese peinliche und ungerechtfertigte Initiative im Bundesrat umgehend gestoppt wird."

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 7. Akademie der Künste: Abschaffung der Künstlersozialversicherung wäre Schlag gegen den Kultur- und Sozialstaat

25 Jahre nach ihrer Gründung soll mit der Künstlersozialkasse eine erfolgreich arbeitende Einrichtung des Bundes abgeschafft werden. Die Akademie der Künste protestiert nachdrücklich gegen eine Bundesrats-Initiative mehrerer Bundesländer, bereits in wenigen Tagen ohne eine öffentliche Diskussion, die Mehrzahl freiberuflich arbeitender Künstler in letzter Konsequenz aus der Krankenpflege- und Rentenversicherung zu werfen.

 Die Akademie der Künste appelliert vor allem an die Mitglieder der Kulturausschüsse in Bund und Ländern, ihrer parlamentarischen Verantwortung nachzukommen, Künstler wie bisher dabei zu unterstützen, ihre berufliche Existenz zu sichern. Es ist ein Skandal, dass ausgerechnet jene Verwerter, die sich oft jahrelang einer gesetzlichen Beitragspflicht entzogen haben, jetzt politische Unterstützung suchen und offenbar auch finden, um das ihnen unliebsame Gesetz ganz außer Kraft zu setzen. Schließlich geht es um die Existenzbedingungen von mehr als 160.000 Versicherten, deren überwiegend niedrige Jahreseinkommen keine private Absicherung ermöglichen.

 Akademiepräsident Klaus Staeck erklärt: "Die Künstlersozialversicherung war die beste Entscheidung, die jemals von der Politik für die Künstler getroffen wurde. Die Politiker bleiben aufgerufen, die Künstlersozialkasse gegen jene Unternehmer und ihre Verbände zu verteidigen, die sich bisher ihrer Beitragspflicht entzogen haben und deshalb ein wichtiges Gesetz zur Unterstützung von Künstlern kippen wollen".  

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 8. Deutscher Komponistenverband: KSK darf nicht abgeschafft werden

Mit Erstaunen und Empörung hat der Deutsche Komponistenverband zur Kenntnis genommen, dass mehrere Bundesländer in einer gemeinsamen Initiative die Künstlersozialversicherung abschaffen möchten. Nach einer Information des Deutschen Kulturrats wollen die Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein in einer Empfehlung gegen die Künstlerversicherung zu Felde ziehen. Die Empfehlung wurde von den Bundesrats-Ausschüssen für Wirtschaft, Finanzen, Frauen und Jugend sowie für Innere Angelegenheiten ausgesprochen. Sie lautet: „Der Bundesrat fordert, dass die Künstlersozialversicherung abgeschafft oder zumindest unternehmerfreundlich reformiert wird.“

Gegen die Empfehlung haben sich die Länder Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen ausgesprochen. Bayern, Berlin und das Saarland enthielten sich der Stimme. Bereits am 19. September, so berichtet der Kulturrat, soll die Abstimmung über die Zukunft der Künstlersozialkasse im Bundesrat vollzogen werden.

Der Deutsche Komponistenverband wendet sich entschieden gegen diesen Versuch, eine der wesentlichen Errungenschaften deutscher Kulturpolitik und Künstlerförderung sang- und klanglos verschwinden zu lassen. Zahlreiche Komponisten wären von einer solchen Neuregelung betroffen. Nachdem erst vor wenigen Monaten die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestags sehr deutlich den Erhalt der KSK gefordert hat, wäre eine solche Entscheidung ein erheblicher Rückschritt bei der Förderung von Kunst und Kultur in Deutschland. Der DKV fordert die Ministerpräsidenten der Länder auf, dieser Empfehlung bei der entscheidenden Sitzung nicht zuzustimmen.

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 9. Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler : Protest gegen Angriffe auf die Künstlersozialkasse

Mit äußerstem Befremden haben die Künstlerinnen und Künstler des viel gepriesenen Kulturstaates Deutschland davon Kenntnis erhalten, dass der Bundesrat am 19.9.2008 über eine Empfehlung abstimmen soll, die die Abschaffung der Künstlersozialkasse fordert zumindest aber eine „unternehmerfreundliche Reform.“

Es ist ein Hohn, wenn jetzt gerade diejenigen, die 25 Jahre lang ihrer Abgabepflicht nicht nachgekommen sind, eine Änderung des Gesetzes bzw. seine Abschaffungen fordern. Die KSK braucht Zeit, um sich auf der Grundlage der im vergangenen Jahr beschlossenen Reformen in die neue Situation einzuarbeiten, die Forderung nach ständig neuen Reformen hätte nur zur Folge, dass die KSK zerrieben würde. 

Die Länder sollten sich ihrer kulturellen Verantwortung stellen und die wichtigste Säule der direkten Künstlerförderung sichern und erhalten.   Die zunehmende Bildung von neuen Ausgleichsvereinigungen zeigt doch, dass die Industrie das Künstlersozialversicherungsgesetz akzeptiert, die Reformen zeigen Wirkung. 

 Es kann nicht sein, dass entgegen allen Beteuerungen von Regierungsseite und von Seiten der Mitglieder der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages  jetzt aus den Ländern Forderungen erhoben werden, auf Kosten der Urheber abgabepflichtige Unternehmen von ihren Sozialversicherungspflichten zu befreien.   Der BBK, als größter Verband der bildenden Künstlerinnen und Künstler in Europa, protestiert energisch gegen das Vorhaben, die Künstlersozialkasse abzuschaffen.

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